(16-12-2009, 22:57)achim schrieb: Auf welcher Quelle beruht die Aussage, dass die röm.kath.kirche das "Zwangs"zölibat aus fiskalischen Gesichtspunkte einführte?
Aus der Eröffnungsrede Benedikts VIII. zur Synode zu Pavia.
Petronius (wikipedia) schrieb:Im Jahre 1022 ordnete Papst Benedikt VIII. auf der Synode zu Pavia gemeinsam mit Kaiser Heinrich II. an, dass alle Geistlichen künftig nicht mehr heiraten durften.
Dazu noch ein paar Erläuterungen:
Papst Benedikt VIII. (1012-1024) war mehr ein tüchtiger Condottiere als ein geistlicher Herr. Erst als ihn Heinrich II. daran erinnerte, dass er nicht nur Feldherr, sondern auch Papst sei, begann er sich mit kirchlichen Reformen zu beschäftigen. Er verbot erstmals bei Strafe der Absetzung die Priesterehe. Allerdings ohne nennenswerten Erfolg.
Unerbittlich war Gregor VII. (1073-1085). Sofort nach Antritt des Pontifikats forderte er die Ehelosigkeit für höhere Weihegrade (einschließlich Subdiakon) ein und war bestrebt, das auch durchzusetzen. Auf der Fastensynode 1074 wurde das Enthaltsamkeitsgebot für Priester beschlossen und brieflich verkündet.
Da er den Beschluss biblisch nicht begründen konnte, hielt er fest, dass das von den Vätern so festgelegt worden sei, die das nicht nach Gutdünken, sondern unter dem Anflug des Heiligen Geistes verkündet haben.
Heftigster Widerstand aus der Priesterschaft war die Folge.
Das Verbot, das kirchenrechtlich wirksam wurde, erfolgte unter Innozenz II. (1130-1143) auf der Lateransynode von 1139 (aufgenommen 1140 i.d. Codex Iuris Canonici). Über 500 Bischöfe aus ganz Europa beschlossen, dass alle Weihegrade oberhalb des Subdiakonats (Diakone, Priester, Bischöfe), die Frauen heimführen oder Konkubinen halten, Amt und Pfründe verlieren.
Das sogenannte Zwangszölibat begann sich durchzusetzen. Bischöfe, die mit ihrer Gemahlin residierten, gab es ab dem 12. Jh kaum noch. Offen zur Schau gestellte Lebensgemeinschaften aber (selbst bei Päpsten) bis an die Schwelle der Neuzeit.
MfG B.
MfG B.