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Staatlicher Umgang mit Geld / Schulden
#1
Liebe Forenmitglieder,
leider kommt dieses neue Thema der Woche verspätet, da ich im Urlaub war. Künftig ist vorgesehen, dass wir jeden Montag ein neues Thema der Woche einbringen.

Erstellung des Themas: Ekkard



Staatlicher Umgang mit Geld: Ist es für Staaten empfehlenswert, in Krisenzeiten Staatsvorhaben durch Schulden zu finanzieren?

Staatsausgaben ist eine Sammelbezeichnung für alle Ausgaben des öffentlichen Sektors, zu dem in D der Bund, die Länder und Kommunen sowie der Lastenausgleichsfonds, das ERP-Sondervermögen und der dt. EU-Haushalt zählen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht rechnen auch die Ausgaben der Sozialversicherungsträger zu den Staatsausgaben. So steht es bei der Bundeszentrale für politische Bildung.

Lassen wir mal die Ausgaben der Sozialversicherungsträger außen vor, weil deren Ausgaben aus den Einzahlungen der Versicherten refinanziert werden. Soweit die Sozialversicherungen keine Sonderaufgaben erhalten haben, ist dies ein ausgeglichenes System: Es kommt so viel Geld herein, wie ausgezahlt wird.

Anders sieht das bei den übrigen Ausgaben des öffentlichen Sektors aus. Dieser nimmt direkte und indirekte Steuern ein und bestreitet damit seine Ausgaben.

Leider sieht die Politik allenthalben Aufgaben, die nicht durch die Einnahmen gedeckt sind. Und sie verteidigt die Aufnahme von Staatskrediten, die im übrigen gestückelt und an Geldgeber im In- und Ausland verkauft werden.

Hierzu schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung:

Staatsverschuldung ist ein Sammelbegriff für die von den öffentlichen Haushalten (Bund, Länder, Kommunen) aufgenommenen und noch nicht getilgten Anleihen, Darlehen und Kredite. Die Aufnahme von Schulden der öffentlichen Hand ist notwendig, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen.

Die Staatsverschuldung kann ggf. eine positive Wirkung haben, wenn z. B. der Staat Schulden aufnimmt, um eine konjunkturell bedingte Nachfrageschwäche der Unternehmen und privaten Haushalte zu kompensieren. Sie kann negative Wirkung haben, wenn z. B. sie aufgrund ausbleibender Tilgung oder immer neuer Kreditaufnahme ständig wächst. Die öffentlichen Schulden werden in D von der (Bundes- oder Landes-)Schuldenverwaltung bzw. auf kommunaler Ebene durch den Kämmerer verwaltet. Die Höhe der Neuverschuldung ist durch Art. 115 GG beschränkt.


Ich bin der Meinung, dass der öffentliche Sektor nicht mehr Geld ausgeben sollte, als er einnimmt. Gesetzliche Ausgabenregelungen müssen so formuliert sein, dass dies gewährleistet ist.

Wenn man ernsthaft die Schulden begleichen will, dann kommt dies auf dasselbe heraus, als wenn man in "guten Zeiten" Reserven anlegt, die man bei nachlassender Konjunktur einsetzen kann oder allgemeiner, die man für bestimmte Projekte ausgeben kann.

Ich persönlich bezweifle, dass unser öffentlicher Sektor seine Schulden überhaupt zurückzahlen will. Und das ist unseriös.
Gruß
Motte



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Staatlicher Umgang mit Geld / Schulden - von Schmettermotte - 20-08-2015, 15:32
RE: Staatlicher Umgang mit Geld / Schulden - von Harpya - 20-08-2015, 22:41
RE: Staatlicher Umgang mit Geld / Schulden - von Harpya - 21-08-2015, 00:17
RE: Staatlicher Umgang mit Geld / Schulden - von Harpya - 22-08-2015, 14:50
RE: Staatlicher Umgang mit Geld / Schulden - von Harpya - 22-08-2015, 18:55
RE: Staatlicher Umgang mit Geld / Schulden - von indymaya - 23-08-2015, 00:11
RE: Staatlicher Umgang mit Geld / Schulden - von Harpya - 23-08-2015, 00:23
RE: Staatlicher Umgang mit Geld / Schulden - von Harpya - 23-08-2015, 16:29
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RE: Staatlicher Umgang mit Geld / Schulden - von Harpya - 23-08-2015, 20:22
RE: Staatlicher Umgang mit Geld / Schulden - von Harpya - 24-08-2015, 20:52
RE: Staatlicher Umgang mit Geld / Schulden - von Harpya - 25-08-2015, 16:08

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