Kirchlicherseits wurden Entschädigungsleistungen für verlorengegangenes Kirchengut immer als unzureichend empfunden.
Was Österreich betrifft, haben die Leistungen für Kirchen heute den Charakter der Entschädigung verlorengegangener (Besitz-)Rechte weitestgehend verloren. Dies kommt schon dadurch zum Ausdruck, dass die für die Kirchen erforderlichen Budgetmittel im jeweiligen Bundesfinanzgesetz seit 1967 nicht mehr mit "Staatsvertrag" begründet, sondern ohne weitere Begründung für Kultuszwecke veranschlagt und geleistet werden.
Was Österreich betrifft, haben die Leistungen für Kirchen heute den Charakter der Entschädigung verlorengegangener (Besitz-)Rechte weitestgehend verloren. Dies kommt schon dadurch zum Ausdruck, dass die für die Kirchen erforderlichen Budgetmittel im jeweiligen Bundesfinanzgesetz seit 1967 nicht mehr mit "Staatsvertrag" begründet, sondern ohne weitere Begründung für Kultuszwecke veranschlagt und geleistet werden.
MfG B.