16-06-2016, 13:48
(16-06-2016, 07:22)Sinai schrieb:(15-06-2016, 10:14)Ulan schrieb: An Pessach haette der Sanhedrin nie eine Verhandlung gefuehrt.
Also Du bist mit Sicherheit kein "Jüdischer Anwalt". Denn die argumentieren sehr gut.
Deine Argumente sind sehr leicht auszuhebeln:
denn der "Prozeß" fand nicht an einem Sabbat statt.
Beweis: Jesus stand am "Vorbereitungstag für den Sabbat" vor Pontius Pilatus
Dies schrieb ein Kenner der Materie, der Jude Johannes
Joh 19:14
Anmerkung für Interessierte: die hebr. Bezeichnung für diesen "Vorbereitungstag für den Sabbat" ist ערב
Mit jüdischem Recht geht das nicht zusammen.
Das Johannesevangelium, von dem nicht bekannt ist, wer der Verfasser ist, kann als Beleg für diesen Standpunkt jedenfalls nicht dienen.
Auch der Verfasser des Johannesevangeliums wusste über das jüdische Recht offenbar nicht ausreichend Bescheid. Denn auch am Rüsttag durften nach jüdischem Recht keine Prozesse stattfinden.
Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Prozesses Jesu, der so, wie er in den tradierten Verlaufsberichten geschildert wird, nicht stattgefunden haben kann, ist das Wesentliche HIER (klick!) nachzulesen.
MfG B.