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Stellenangebote in der Kirche...
#1
Hi!

Kürzlich habe ich in unserer Tageszeitung eine Stellenanzeige einer Diözese, in der eine Verwaltungskraft gesucht wird, gelesen. Dort heißt es:
Zitat:Verständnis und Interesse für die Aufgaben der katholischen Kirche setzten wir voraus. Die Bewerberinnen/Bewerber sollten katholisch sein.
Aber laut unserem Grundgesetz Art. 3, Abs. 3 gilt doch:
Zitat:Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Meiner Meinung liegt hier ein Widerspruch. Oder wie seht Ihr das?
Grüße
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#2
Die Kirchen sind eine Art Tendenzbetrieb und unterliegen gesonderten Bedingungen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Tendenzbetr...118_BetrVG

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen

Gruss

Petrus
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#3
Der Widerspruch wird wohl bleiben. Grundsätzlich erwarten Menschen, suchen sie eine Einrichtung der Caritas oder anderen kirchlichen Anlaufstellen auf, dass ihnen kompetente (im religiösen Sinne) Mitarbeiter gegenüberstehen.
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#4
Also, wenn eine Muslima zur Caritas geht und dort eine Sozialberatung wünscht - erwartet sie bestimmt keinen "katholischen Missionar".... wenn ein Obdachloser in die Suppenküche der Franziskaner geht, dann geht er nicht dahin um Predigten zu hören - sondern weil er Hunger hat.
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#5
Lea schrieb:Grundsätzlich erwarten Menschen, suchen sie eine Einrichtung der Caritas oder anderen kirchlichen Anlaufstellen auf, dass ihnen kompetente (im religiösen Sinne) Mitarbeiter gegenüberstehen.
Ach, Quark, kirchenamtliches Kasperletheater ... Menschen in Not erwarten Hilfe, unmittelbar ohne viel Brimborium und bürokratischem Getue. Und meistens ist die unmittelbare Not ganz materiell. Caritas-Mitarbeiter wissen das meistens auch und fangen nicht an mit plump-missionarischen Kuhhändeln. Nur in die obere kirchliche Personal-Verwaltung scheint das noch nicht hingedrungen ... vielleicht auch gut so :) Kompetenz ist vorrangig hier erst einmal soziale (und fachliche) Kompetenz.

Fritz
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)

Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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#6
Ich habe längere Zeit als Honorarkraft bei einem kirchlichen Träger gearbeitet, und bei uns wurde NIEMAND, der Hilfe suchte, nach seiner Konfession gefragt, egal, ob Christ, Moslem, Jude, Buddhist, Atheist usw. Es wurde auch nicht missioniert. Für uns stand der LEIDENDE und/oder hilfesuchende Mensch im Mittelpunkt, und die Frage, ob wir helfen konnten.

P.
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#7
Petrus schrieb:Es wurde auch nicht missioniert. Für uns stand der LEIDENDE und/oder hilfesuchende Mensch im Mittelpunkt, und die Frage, ob wir helfen konnten.
So kenne und erwarte ich dies auch ...
Andererseits habe ich vor ca 2 Jahren einen langzeitarbeitslosen Tischler kennengelernt, der bei der Diakonie als 1-Euro-Kraft für Garten- und Reinigungsarbeiten beschäftigt wurde UND dafür seine ev. Kirchenmitgliedschaft nachzuweisen hatte, fand er auch OK so.

Auf meine Frage, ob er denn sein Arbei schlechter machen würde, wenn er anderer Religionszugehärigkeit wäre, verneinte er dies auch ...

Irgendwie scheinen mir da Maßstäbe von Mitgliederanforderungen kirchlicherseits durcheinanderzugeraten ... auch deshalb, weil die "Maßnahmen" des Arbeitsamts hochsubventioniert sind, aus staatlichen Mitteltöpfen ... und ich die Nachfrage nach religiöser Kompetenz bei solchen absolut nachrangigen Hilfsdiensten nicht recht nachvollziehen kann.

Inzwischen betreibt just auch diese Diakonie eine eigene Zeitarbeitsfirma mit Arbeitern zu Niedrigstlöhnen. Wäre zu fragen, wie sich das nun mit christlichen Profilen verträgt und wie überzeugend das nun missioniert ohne Worte.

Fritz
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)

Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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#8
Zur Diakonie kann ich nichts sagen (mich aber sehr wundern über das, was Du da inhaltlich schreibst, das ist ja schrecklich!), ich habe damals bei der Caritas gearbeitet (in einer Beratungsstelle, stundenweise), aber ich muss gestehen, dass das schon ca. 20 Jahre her ist. Wie es HEUTE dort ist, weiss ich ehrlich gesagt nicht, aber meine Schwägerin ist nach wie vor in einem Bereich der Caritas tätig, und nach wie vor zufrieden.

Übrigens musste ich damals NICHT nachweisen, dass ich katholisch bin, ja, der Arbeitgeber hat natürlich auf der Lohnsteuerkarte gesehen, dass ich es nicht bin. Ich war schon damals konfessionslos, bin es heute immer noch.

Aber wie gesagt, es kann sein, dass das heute alles anders ist. Ich jedoch erwarte von einer KARITATIVEN Einrichtung keine Belehrung, keine Mission, sondern "caritas" im wörtlichen Sinne: Hilfe aus Nächstenliebe zur Selbsthilfe. Und diese darf nicht an der eigenen Konfessionsgrenze aufhören.

Viele Grüsse

Petrus
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#9
Ja, sicher darf die Nächstenliebe nicht an der Konfessionsgrenze aufhören, da hoffe ich doch, daß wir uns alle einig sind.

Hier in diesem Thema ging es sich ursprünglich um die Frage, ob Kirchen verlangen sollen können dürfen, daß deren Beschäftigte der eigenen Religionsgemeinschaft angehören. Dem kann ich schon ein gewisses Verständnis entgegenbringen.
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#10
Hallo, Gerhard,

ja, ich kann da auch Verständnis für aufbringen. Kaum ein SPD-Abgeordneter würde ein CDU-Mitglied zu sich ins Büro holen Icon_wink

Gruss

Petrus
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#11
Stimmt, dein Einspruch ist völlig richtig, Fritz.

"Menschen in Not erwarten Hilfe (...).".
Das ist der Kern und Aufgabe einer sozialen, kirchlichen Einrichtung.

Mir ging es um etwas anderes, was ich leider verfehlt dargestellt habe.
Jede religiöse Gemeinschaft - hier die katholische - trägt ein Menschenbild in der Mitte ihres Glaubens. Brüderlichkeit, Schwesterlichkeit, schlicht, das Gebot der Nächstenliebe. Du sollst...deinen Nächsten lieben.
Damit diese religiöse, ethische Haltung innerhalb der Einrichtung, eigentlich im ganzen Arbeiten und Wirken gewahrt bleibt und ausserdem Gebräuche, Begriffe usw... der jeweiligen Kirche geläufig sind, wählen diese Einrichtungen Mitglieder ihrer Gemeinschaft.
Wie schon erwähnt, der Widerspruch bleibt.
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#12
Es ist im übrigen ein Irrtum zu glauben, dass man in einer katholischen kirchlichen Insitution nur als Katholik arbeiten kann. Die verschiendenen Organisationen, die unter das kirchliche Arbeitsrecht fallen, beschäftigen auch Christen anderer Konfessionen und/oder auch Nicht-Christen.
Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sieht dafür unter Artikel 4 Absatz 2 und 3 folgendes vor:

(2) Von nichtkatholischen christlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, daß sie die Wahrheiten und Werte des Evangeliums achten und dazu beitragen, sie in der Einrichtung zur Geltung zu bringen.

(3) Nichtchristliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bereit sein, die ihnen in einer kirchlichen Einrichtung zu übertragenden Aufgaben im Sinne der Kirche zu erfüllen.


Auf die Stellung der Kirche als Tendenzbetrieb hat Petrus schon hingewiesen.

§ 118 (BetrVG)Geltung für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften

(1) Auf Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar und überwiegend

1. politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder
2. Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, auf die Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Anwendung findet,

dienen, finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung, soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht. Die §§ 106 bis 110 sind nicht, die §§ 111 bis 113 nur insoweit anzuwenden, als sie den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer infolge von Betriebsänderungen regeln.

(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform.




Im Übrigen ist die Konfession nur eine der Kritierien bei Bewerbungsverfahren, wie jeder anderer Arbeitgeber achtet natürlich auch die Kirche auf die fachliche Qualifikation der entsprechenden Bewerber.
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
-
Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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#13
Hm - wurde nicht in diesem Forum einmal der Fall der gläubigen Jüdin erwähnt,
die (weil's dort nichts Anderes in ihrem Fach gab) sich um eine Bürostelle im
kirchlichen Dienst bewarb? Dort war man ganz angetan von ihrer erstklassigen
Qualifikation und gab ihr eine mündliche Zusage - eine Woche später folgte
dann die schriftliche, mit dem Zusatz, sie müsse sich innerhalb von drei Jahren
taufen lassen...
() qilin
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