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aktive Sterbehilfe
#46
Smiler schrieb:
Gundi schrieb:
Erich schrieb:Zur Ausführung aktiver Sterbehilfe soll niemand gezwungen werden.
 

Dieser (schon oft gebrachte) Hinweis wird von indymaya leider konsequent ignoriert.

Diesen Hinweis kann man auch ignorieren. Wenn der Gesetzgeber den Rahmen stellt muss er auch die Möglichkeiten schaffen. Macht er dies nicht, wird sich die Industrie darum kümmern.
Statt das ein Sterbehospiz unterhalten wird, wird eben eine Euthanasiestation, staatlich gefördert, eingerichtet. Wer übernimmt die Kosten, welche Gewinne sind möglich, Klinkenputzen um das "Ok" von zwei Ärzten zu bekommen?  Sicher nicht,  da wird sich schon eine Sterbeindustrie etablieren, Ärzt organisatorisch und pro forma räumlich getrennt aber doch unter einem Dach. Wirtschaftlich abhängige Ärzte sind ganz sicher nicht "frei". Beratung für eine wasserdichte Begründung bei den "Gesprächen" inkl. Mittelfristig wird das Leben unter dem Gesichtspunkt der Kosten-Nutzen-Analyse abgehoben.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Voraussetzungen für  aktive Sterbehilfe eine von Zeugen bestätigte testamentähnliche Verfügung oder in den extrem seltenen Fällen, wenn der Patient dazu noch in der Lage aber nicht mehr fähig ist, Suizid auszuüben, eine unter Zeugen abgegebene mündliche Erklärung ist. Ein Massenandrang ist diesbezüglich wohl kaum zu erwarten.Von einer Sterbeindustrie kann man in diesem Zusammenhang nicht sprechen, vom Zwang auf Ärzte ebensowenig. Und die für Ärzte aus der Durchführung der aktiven Sterbehilfe zu erzielenden Honorare liegen naturgemäß unter den Honoraren für lebensverlängernde Maßnahmen, meist sogar beträchtlich – und das ist wohl einer der Gründe, warum Teile der Ärzteschaft eine einschlägige Gesetzesänderung zu verhindern versuchen.
 
Smiler schrieb:In "Würde" sterben d.h. ohne Eingriff von außen ein Privileg für die es sich leisten können. Mein Versprechen, aktive Sterbehilfe und mittelfristig werden die Sätze für die Selbstbeteiligung an der Unterbringung in Alten oder Pflegeheime angehoben. Dann werden es extrem einfache Abwägungen noch ein zwei Jahre leben oder den Kindern noch was vererben...
Als ob Zwang immer was direktes wäre, Zwang funktioniert in unseren durchorganisierten Gesellschaften doch wesentlich subtiler und Ärzte bilden da keine Ausnahme.

Da konstruierst Du einen Zwang auf Ärzte, der sowohl durch geltendes Recht als auch durch  wirtschaftliche Überlegungen einfach nicht gegeben ist. Auch denke ich, dass Du unsere Gesellschaft verkennst. Die enge Bindung zwischen Eltern und ihren Kindern ist auch heute noch in den meisten Fällen gegeben. Zudem ignorierst Du, dass es nur einen gibt und geben soll, der über sein Leben bestimmt, nämlich der Eigentümer, und das ist der Lebende selbst.

Smiler schrieb:Zeiten ändern sich, 1.Irakkrieg war das ein Stress als Aufklärer auf,verbotenen, irakischen Gebiet, Ex-Yugoslawien blos keine Einmischung egal was ein paar hundert Meter entfernt stattfindet egal wer da umgebracht, geschlachtet und vergewaltigt wird heute bomben wir am Arsch der Welt natürlich aus humanitären Gründen^^.
Sterbehilfe, auch aktive, ja aber nicht als Verkürzung eines Leben, weil es nach Auffassung ergo subjektiver Meinung nicht lebenswert ist.

Die „subjektive Meinung“ ist die des Eigentümers seines Lebens und ich wüsste nicht, wie aktive Sterbehilfe, die Du anscheinend bejahst, auf etwas anderes zurückgeführt werden könnte, als auf die Entscheidung des Lebenden über sein eigenes Leben.

Im Übrigen bombt der Westen heute nicht grundlos am „Arsch der Welt“ und wirtschaftliche Interessen sind da gegenwärtig auch nicht die Motivation. Auch intervenierte er in „Yugoslawien“ zu Gunsten der durch Nationalismus Bedrängten sehr wohl. Aber das ist ein Thema, welches wegen der Gefahr, dass das Forum geschlossen wird, nicht hier diskutiert werden sollte.
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#47
@ Smiler,

in Beitrag 53 zitiertest Du nicht mich.
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#48
Richtig, er hat in Beitrag #69 "Ekkard" mit "Erik" verwechselt, den es gar nicht gibt.
Empfehlung: Im "Quelltextmodus" (Button "<>") arbeiten. Dort kann man das 1. Zitat-Tag (öffnende Format-Anweisung in eckigen Klammern) in den Zwischenspeicher kopieren (copy) und dann vor die einzelnen Abschnitte setzen (paste).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#49
(20-06-2015, 14:07)Erich schrieb: Die „subjektive Meinung“ ist die des Eigentümers seines Lebens und ich wüsste nicht, wie aktive Sterbehilfe, die Du anscheinend bejahst, auf etwas anderes zurückgeführt werden könnte, als auf die Entscheidung des Lebenden über sein eigenes Leben.
Der Lebende kann doch mit seinem eigenen Leben machen was er will. Wenn er aber meint einen würdigen Tod genießen zu müssen, wieso involviert er "nicht eigenes Leben" um seinen Luxustod zu gewährleisten?
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#50
indimaya schrieb:
Erich schrieb:Die „subjektive Meinung“ ist die des Eigentümers seines Lebens und ich wüsste nicht, wie aktive Sterbehilfe, die Du anscheinend bejahst, auf etwas anderes zurückgeführt werden könnte, als auf die Entscheidung des Lebenden über sein eigenes Leben.
Der Lebende kann doch mit seinem eigenen Leben machen was er will. Wenn er aber meint einen würdigen Tod genießen zu müssen, wieso involviert er "nicht eigenes Leben" um seinen Luxustod zu gewährleisten?

Wie auch indimaya nicht unbekannt sein dürfte Icon_wink, können Schwerstkranke in Situationen geraten, die die Ausführung eines Suizids verunmöglichen. Und nur um solche Fälle geht es hier. Keiner muss müssen, aber keiner, der will, sollte in`s Ausland transportiert werden müssen, um dort legal durchführen zu lassen, was in D illegal ist und damit sollte auch weniger Wohlhabenderen das eigentlich selbstverständliche Selbstbestimmungsrecht zugebilligt werden, welches sonst nur reichere Familien ihren eine entsprechende Verfügung getroffen habenden Angehörigen ermöglichen können. Die, die den Zorn ihres jeweiligen Gottes fürchten, müssen ja keine diesbezügliche Verfügung treffen. Aber ihre Furcht kann schließlich nicht das Selbstbestimmungsrecht Dritter beeinträchtigen. Religion und ein die individuelle Selbstbestimung respektierendes Recht sind oft Gegensätze (und nicht nur im Fall der aktiven Sterbehilfe). Religiöse sollten einfach akzeptieren, dass sich Recht nicht in jedem Fall den Geboten ihrer Religion oder Konfession unterwerfen muss.
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#51
indimaya schrieb:
Erich schrieb:Die Bibel widerspricht sich in der Tat und der wesentliche Widerspruch ist der Wandel des Gottesbildes vom eifersüchtigen, rachsüchtigen Gott des AT in den Gott des NT, der alle Menschen liebt, Mensch wird und am Kreuz stirbt, um die Menschheit zu erlösen,
Auch im AT ist zu finden wie Gott zu seinen Menschen steht.
Was Strafe betrifft, müsste es die Erkenntnis eines kleinen Volkes sein, dass es ohne Gott machtlos ist.

Abgesehen davon, dass das „auserwählte Volk“ kein Verhalten an den Tag legte, was nur irgendwie mit den später Jesus nachgesagten Kerngeboten harmonisierte, sondern sich geradezu bemühte, zu erobern und damit exakt das tat, was auch ihre polytheistischen Nachbarn taten, wird der Gott des AT als Rächer dargestellt, der u.v.a. wegen angeblich sündhaftem (=Verstoß gegen seine Gebote) Verhalten die Menschheit bis auf eine Familie durch die Sintflut ausrottete, einschließlich Babys, obwohl die Menschheit noch nie von Jahwe gehört hatte. Zudem ordnete Jahwe Genozid an und zeigte sich sehr, sehr eifersüchtig auf die, die andere Götter verehrten. Die Kalbsanbeter mussten dafür mit ihrem Leben bezahlen.

Und dann wird dieser Gott in seinem Sohn Mensch, der Pazifismus lehrt und teils exakt das Gegenteil dessen fordert, was er selbst in der Person des Gottvaters forderte – sogar Feindesliebe.

Also makellosere Widersprüche fand ich noch selten. Icon_lol

Ein kurzer Ausflug in die Geschichte des Christentums: Dieser extreme Widerspruch wäre heute nicht aktuell, wären die sog. Kirchenväter dem damals im Christentum einflussreichen Marcion (2. Jh nuZ) gefolgt. Marcion wollte nur Teile des Lukas Evangeliums als heilige Schrift anerkennen. Wäre die Kanonisierung der Bibel nach seinem Sinne erfolgt, hätte vielleicht auch die Geschichte des Christentums anders ausgesehen, denn die Texte des Lukas Evangeliums hätten Gewalt im Namen eines gedachten Gottes nicht gerechtfertigt – im Gegensatz zu dem geradezu von Gewalt strotzenden AT.  
 
indimaya schrieb:Glaubst du Gott wäre auf die Welt gekommen um sich töten zu lassen und um sich dann selbst wieder lebendig zu machen?
Nimmt man aber das Wort Gottes, dass Jesus verkündet hat gibt es nur zwei Gebote, Gottesehre und Nächstenliebe und das Zweite erfüllt das Erste, ohne zu beten.

Also ich kenne keine aktuelle christliche Konfession, deren Lehre der Behauptung widersprechen würde, dass Jesus als Sohn identisch mit seinem Vater „Gott“ und dessen „heiligem Geist“ ist, was nicht heißt, dass solche Vorstellungen nicht gehegt wurden. Die einst mächtigen Arianer erkannten in Jesus zwar eine Gott-Ähnlichkeit aber keine Gott-Gleichheit. Sie waren halt verdammte Häretiker Icon_wink und das bis in`s 6. Jh hinein, als ein westgotischer König und mit ihm seine Gefolgsleute zum Katholizismus konvertierten.
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#52
(20-06-2015, 20:30)indymaya schrieb:
(20-06-2015, 20:17)Erich schrieb: müssen ja keine diesbezügliche Verfügung treffen.
Wie kann ein Mensch "verfügen" von einem anderen getötet zu werden?
***Unverschämte, an die Person gerichtete Frage entfernt!

Erschütternd, nicht wahr?  Icon_cheesygrin Icon_cheesygrin

Vielleicht solltest Du wenigstens versuchen zu verstehen, dass das was Du mit "gut" gleichsetzst, nicht von jedem als "gut" gesehen wird. 

Schade, dass Deine "unverschämte" Frage gelöscht wurde. Dadurch wurde ich um ein Vergnügen gebracht, welches bei mir sicher herzliches Lachen ausgelöst hätte. 
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#53
(20-06-2015, 20:30)indymaya schrieb: Wie kann ein Mensch "verfügen" von einem anderen getötet zu werden?
Kann ich helfen, ein Standardformular der Ärztekammer herunterladen, die sehr vielen Einzelheiten
nach eigenem Bedarf anpassen, Fesselungen zB, Zeitdauer von Massnahmen usw.,unterschreiben,
wer sichergehen will bei einem Notar, die Verfügungsberechtigten einsetzen
und entsprechend auffindbar hinterlegen.
Das wars eigentlich.
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#54
(21-06-2015, 01:05)Harpya schrieb:
(20-06-2015, 20:30)indymaya schrieb: Wie kann ein Mensch "verfügen" von einem anderen getötet zu werden?
Kann ich helfen, ein Standardformular der Ärztekammer herunterladen, die sehr vielen Einzelheiten
nach eigenem Bedarf anpassen, Fesselungen zB, Zeitdauer von Massnahmen usw.,unterschreiben,
wer sichergehen will bei einem Notar, die Verfügungsberechtigten einsetzen
und entsprechend auffindbar hinterlegen.
Das wars eigentlich.

In einer Patientenverfügung kann bisher nur die Anordnung ausgesprochen werden, lebensverlängernde Maßnahmen einzustellen. Aber auch in denjenigen wenigen Fällen, in denen der Körper ohne solche Maßnahmen sich selbst erhält, vielleicht in unbewusstem Zustand,  sollte dem Selbstbestimmungsrecht vor einschlägiger religiöser Ethik Priorität eingeräumt werden.  
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#55
(21-06-2015, 13:02)Erich schrieb: In einer Patientenverfügung kann bisher nur die Anordnung ausgesprochen werden, lebensverlängernde Maßnahmen einzustellen. Aber auch in denjenigen wenigen Fällen, in denen der Körper ohne solche Maßnahmen sich selbst erhält, vielleicht in unbewusstem Zustand,  sollte dem Selbstbestimmungsrecht vor einschlägiger religiöser Ethik Priorität eingeräumt werden.  

Nicht ganz Erich, man kann sich auch andere Quälereien verbitten
"Nach reiflicher Überlegung, ausreichender Beratung und Information und in Kenntnis der rechtlichen Folgen habe ich im Vollbesitz
meiner geistigen Kräfte den festen Entschluss gefasst, dass ich jeder Art von Behandlung auf einer psychiatrischen Station eines
Krankenhauses, einer psychiatrischen Ambulanz oder einer sonstigen psychiatrischen Einrichtung, namentlich durch
Freiheitseinschränkung, Fesselung, Anwendung von Psychopharmaka, Insulin- und Elektroschock, gehirnchirurgische Maßnahmen (im
Sinn und Zweck von Lobotomie) etc., alle Arten von Sterilisation und Manipulation sexueller Natur usw. an meinem Körper [sowie
jedweder psychiatrischer Diagnosestellung und Untersuchung] absolut widerspreche. Eine solche Behandlung steht meiner hier
erklärten Willenserklärung entgegen. "
"http://www.kvpm.de/fileadmin/pdf/Downloads/patientenverf%C3%BCgung_april_2013.pdf

Erschiesst mich bevor mich eoner lobotomiert, laufen schon genug Zombies rum
von religiösen Sekten. Voodoo afrik. Religion, ca. 80 Mio Anhänger.

"1000 Fälle von angeblicher „Zombifizierung“ soll es in Haiti jährlich geben. Die Haitianer glauben an die Magie des Voodoo. Zombies sind für sie Opfer eines bösen Zaubers."
zdf.de/leschs-kosmos/die-zombies-von-haiti-24677686.html
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#56
Braucht es eigentlich eine solche Willenserklärung? Kann jemand, der nicht wegen begangener Verbrechen vom Gericht in die Psychiatrie zwangseingewiesen wurde, gegen seinen Willen einer psychiatrischen Behandlung unterzogen werden, wenn er sich noch seiner selbst bewusst ist?
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#57
(22-06-2015, 11:13)Erich schrieb: Braucht es eigentlich eine solche Willenserklärung? Kann jemand, der nicht wegen begangener Verbrechen vom Gericht in die Psychiatrie zwangseingewiesen wurde, gegen seinen Willen einer psychiatrischen Behandlung unterzogen werden, wenn er sich noch seiner selbst bewusst ist?

Ja, zumindest hier bei uns in Italien..

das psychiatrische Behandlungsrecht durch entsprechende "Fachleute" bezieht sich vor allem auf Fälle bei denen ein Verdacht auf Suizidgefahr gegeben ist.
Auch "Besoffene" und unter Drogeneinfluss-Stehende, können gegen ihren eigenen freien Willen in die Psychiatrie eingewiesen werden. Selbst wenn sie dagegen eine "preventive" Willenserklärung im nüchternen Zustand abgegeben haben.

In wie weit sich besoffene Betroffene oder freiwiilig zugedröhnte Privatpersonen noch halbwegs oder teilweise  ihrer "selbst bewusst" sind, spielt dabei keine Rolle, weil nach italienischem Gesetzbuch, öffentliche Betrunkenheit  und Drogenkonsum als strafrechtliches Vergehen gelten und die "Täter" eine mögliche Gefahr für sich selbst und andere Außenstehende darstellen, die von sogenannten "Dritten" nicht eingeschätzt werden kann.
Und... es ist dann durchaus keine Seltenheit, dass "man" per richterlicher Entscheidung in eine entsprechende psychiatrischen Einrichtung eingewiesen wird.
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........
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#58
(22-06-2015, 18:07)Geobacter schrieb: das psychiatrische Behandlungsrecht durch entsprechende "Fachleute" bezieht sich vor allem auf Fälle bei denen ein Verdacht auf Suizidgefahr gegeben ist.

Danke für die Information, Geobacter. Das Thema interessiert mich. Ich habe `mal nachgesehen und tatsächlich, in D ist bei auf Anordnung von Ärzten bei Suizidgefahr eine Zwangseinweisung ebenfalls möglich.  Das hatte ich nicht erwartet. Allerdings scheint dem, ebenfalls ganz wie bei Euch, keine in psychsich gesundem Zustand getroffene Verfügung abhelfen zu können. 
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#59
(22-06-2015, 21:15)Erich schrieb: Danke für die Information, Geobacter. Das Thema interessiert mich. Ich habe `mal nachgesehen und tatsächlich, in D ist bei auf Anordnung von Ärzten bei Suizidgefahr eine Zwangseinweisung ebenfalls möglich.  Das hatte ich nicht erwartet. Allerdings scheint dem, ebenfalls ganz wie bei Euch, keine in psychsich gesundem Zustand getroffene Verfügung abhelfen zu können. 
Da kann ich dir einen ganz konkreten Fall schildern.
War bei einer Bekannten mit Knochenkrebs im fortgeschrittenen Stadium, aber noch voll da, allerdings
mit vielen Medikamenten über Nacht die ganz evtl. zuviel getrunken hatte.
Jedenfalls hatte ich das Gefühl, das da noch mehr sein könnte das sie völlig unansprechbar war
und irgendwie überhaupt kaum atmete und kaum Reaktionen zeigte.
Anruf Sanitäter, Krankenhaus, Befragung.
"Hat sie ihre Medikamente genommen", ich " Hab keine gesehen , war ja auch nur zu Besuch".
War eine junge russische Ärztin in der Nachtschicht, die einzige ärztliche Kraft.
Diagnose: Suizidversuch-> Einweisung Psychatrie.
Da sass ich da mit ihren 3 Kindern wo ich mir ausrechen konnte das das Jugendamt anrückt
und noch mehr kompliziert-> Oma blitzschnell aus Polen importiert.
Hat dann mit Rechtsanwälten und Organisationen glatte 4 Wochen gedauert bevor wir die wieder aus der ANstalt
rausgebastelt hatten.
Der größte +Faktor war, das sie früher selbst in der Psychatrie gearbeitet hatte und genau wusste wie man sich
dem Sytem anpasst.
Erstmal zugben was einem unterstellt wird, nicht protestieren, um möglichst viele Therapien betteln,
viele der Therapiegespräche, jahrelang mitverfolgt,mit erlernten Argumenten richtig durchstehen,
Druck durch Anwälte und Gegengutachten und endlich frei.
Psychatrie entzieht sich heute noch fast jeder gesellschaftlichen Kontrolle.
Böse Zungen dort behaupteten auch , das sie nach Flucht in einem speziellen Raum
erstmal 24 Std. fixiert wurden und nach der notwendigen Reinigung
der Gegebenheiten wieder auf Zimmer durften.
Das alles wegen einer überforderten ausländichen Jungärztin mit kaum Sprachkenntnissen.

Zum Heulen, das ist eine Parallelgesellschaft.
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#60
Also ich muss gestehen, dass ich mir über Zwangseinweisungen einer Person, die keine Verbrechen beging, in die Psychiatrie bisher kein sachlich fundiertes Urteil zutraue. Wenn jemad allerdings im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Tod einem schweren schweren physischen Leiden vorzuziehen erwägt, dann wäre dessen Zwangseinweisung m.M.n. ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht.  

Aber Selbsttötung verstößt in jedem Fall gegen christliche Ethik, die im Gegensatz zu früheren Zeiten die Bildung geltendes Rechts nur noch wenig beeinflusst. Früher war der Satz "was Gott schenkte, darf nur Gott nehmen" rechtsrelevant und Suizid verboten, Versuche unter Strafe gestellt. Gut, dass solche und ähnliche religionsbedingte "Überlebensstrategien" Icon_wink im dt. Recht nicht mehr berücksichtigt werden.  
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