26-07-2010, 17:42
Gut, Versuch einer Verteufelung - anders kann ich den Threadtitel nicht bezeichnen. Abgesehen davon, daß Placeboeffekt auch bei der Schulmedizin vorliegen kann. Und was das Bezahlen angeht, es gibt homöopatische Mittel, die mittlerweile auch in Ärztekreisen bzgl. ihrer Wirkung anerkannt sind. Daß ein Gesetz deren Bezahlung verhindert, hat im Grunde mit dem Mittel nichts zu tun. Aber normale Kopfschmerztabletten, die ja mit Symptombekämpfung den gleichen Effekt erzielen, nämlich das Übel eerst einmal zum Stillstand kommt, werden von Kassen ja auch nicht mehr bezahlt.
Bislang haben wir für unser homöopathisches Mittel gegen Erkältung, Husten, Bronchitis und gar Angina gerne die 10,-- € auf den Tisch gelegt, weil wir uns darauf verlassen konnten, daß es damit (mit seiner richtigen Einnahme natürlich!) erst garnicht zu streßbegleitenden Krankheits(begleit)erscheinungen kommen konnte.
Gruß
Bislang haben wir für unser homöopathisches Mittel gegen Erkältung, Husten, Bronchitis und gar Angina gerne die 10,-- € auf den Tisch gelegt, weil wir uns darauf verlassen konnten, daß es damit (mit seiner richtigen Einnahme natürlich!) erst garnicht zu streßbegleitenden Krankheits(begleit)erscheinungen kommen konnte.
Gruß