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Hurra, Gericht hat entlich endschieden...
#1
Salam alaikum,


das Gericht hat entlich endschieden das eine deutsche Muslima(Lehrerin) mit Kopftuch an einer deutschen Schule unterichten darf.

wa salam
Shia
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#2
Hat es leider nicht.
Es hat entschieden, dass die Länder über ein Verbot zu entscheiden haben, da es noch keine entsprechenden Gesetze gibt.

Nun werden Bayern, Hessen und Niedersachsen Kopftücher im Unterricht mit verfassungsgerichtlicher Legitimation verbieten, Nordrhein-Westfahlen will sie vorläufig erlauben. In Baden-Württemberg beratet man sich noch zu dem Thema.
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#3
Ich hoffe, die Gesetzgeber der Länder überlegen noch ein mal, und machen dann kein Gesetz, d. h. sie erlauben dann Kopftücher.
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#4
Der Landtag von Schleswig-Holstein hat entschieden, dass derzeit mangels Kopftuch tragender Lehrer kein Regulierungsbedarf besteht.
Bestünde jedoch ein Bedarf, setze die derzeitige Regierung sich für ein Verbot ein.
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#5
Das ist ja noch schlimmer, als wenn sie gleich ein gesetzliches Verbot erlassen würden, denn sie müßten ja praktisch erst ein mal die dementsprechenden LehrerInnen einstellen, dann ein Gesetz erlassen, um sie anschließend wieder zu entlassen. Beim Erlaß von Gesetzen im Einzelfall und nicht in genereller Linie und gleichzeitiger vorgenannter Problematik sehe ich, daß das Bundesverfassungsgericht möglicherweise gleich wieder angerufen werden wird, vielleicht auch wegen Untätigkeit des Gesetzgebers. Hinzu kommt noch die verbotene Rückwirkung von Gesetzen. Eigentlich ist so etwas bei allem, was ich in der Verwaltungsausbildung gelernt habe nicht richtig. Auf die Begründung würde ich jedoch nicht schwören. Auch Rechtssicherheit ist ein hohes Gut. Dann sollen sie lieber ein Gesetz machen, was genau regelt, was an religiösen Zeichen erlaubt und was an solchen Zeichen verboten ist. Dann weiß zumindest jede/r, wo er/sie dran er ist.

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht, auch nicht von meinem Freund, der gebürtiger Türke ist, so eindeutig habe ich von keinem anderen eine Ablehnung eines solchen Tuches gehört, wenn es einfach nur ein Modetrend wäre, wen würds kümmern?
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#6
Hallo
Ich kann nur hoffen das das Kopftuchtragen für Lehrkräfte verboten wird. Gerichte haben entschieden das Kreuze abgehängt werden müssen, da ist es nur gerecht wenn auch Kopftücher verboten werden.
Vatican
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#7
Hallo Vatican,

schön mal wieder was von Dir zu lesen Icon_lol

Also ich finde beides ungerecht und unakzeptabel.

Denn wir haben in Deutschland Religionsfreiheit !!!


Alles Liebe
Shia
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#8
Salaam!!

Das mit der Religionsfreiheit stimmt nur bedingt.
Beamte sind davon ausgenommen und Lehrpersonen aller Konfessionen ebenfalls.

Ihr werdet keinen Lehrer finden der über der Kleidung ein Kreuz trägt, ist nämlich nicht erlaubt.

Nur den Schülern und Schülerinnen ist es erlaubt, jeweilige zeichen ihrer Religion zu tragen oder sich dementsprechend zu kleiden.

Frau Ludin hat sich leider das eigene "Grab" geschaufelt. Die einzelnen Bundesländer werden nun rasch versuchen entsprechende Gesetze zu verabschieden.
Ein Kompromis wäre da sicher hilfreicher gewesen.

In der freien Wirtschaft darf der Arbeitgeber so oder so das Kopftuch oder andere Zeichen der Religiösität nicht verbieten. Es war nur bei den Lehrern und Beamten so, weil der Staat die Pflicht der Neutralität hat.
Es ging also bei diesem ganzen Prozess nur um eine sehr sehr kleine, eher superkleine Minderheit.
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#9
Zwischen einem Kreuz an der Wand (die Wand gehört zum Schulkgebäude und somit dem Staat) und einem Kreuz am Lehrerhals besteht für mich ein gewaltiger Unterschied.

Die Wand gehört wie gesagt dem Staat. Eine Anbringung eines Kreuzes dort widerspricht dem Neutralitätsgebot des Staates ("negative Religionsfreiheit").
Der Hals oder Kopf des Lehrers gehört der Lehrperson. Ein Verbot dieses Accesoires widerspräche dem Diskriminierungsverbot und dem Neutralitätsgebot des Staates, da ein Eingriff in das Privatleben in religiösen Dingen nicht erlaubt ist ("positive Religionsfreiheit").
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#10
Tagesspiegel
09.10.2003

Mit dem Fremden leben lernen
Uns stört an der Religionsfreiheit für Muslime, dass es nicht unsere
Religion ist / Von Robert Leicht

Im Kopftuchstreit geht, wie mir scheint, einiges durcheinander, als sei schon das Tragen eines Kopftuches durch eine Lehrerin selber verfassungswidrig. In Karlsruhe ging es umgekehrt darum, ob das Verbot des Kopftuches verfassungswidrig ist. Nicht die Ausübung eines Grundrechts ist begründungspflichtig, sondern seine Einschränkung.
In meinem Grundgesetz (Art. 4) finden sich keine Gründe für die Einschränkung der Religionsfreiheit: Sie ist "unverletzlich³. Auch für Beamte. Außerdem steht in Artikel 34, der Zugang zu öffentlichen Ämtern sei unabhängig vom religiösen Bekenntnis, deshalb: "Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.³ Nun einige Anläufe zur weiteren Klärung.
Erstens: Natürlich wollen wir keinerlei Agitation an der Schule ­ weder islamistische noch christliche noch kommunistische; nicht nur, weil der Staat auch an seinen Schulen eine Neutralitätspflicht hat, sondern schon deshalb, weil Agitation das Gegenteil von Bildung ist. Wer an der Schule agitiert, fliegt raus. Aber natürlich braucht ein Lehrer seine religiöse Orientierung nicht zu verheimlichen oder als weltanschaulicher Kastrat aufzutreten. (Das wäre übrigens dem Bildungsprozess kaum förderlich, der einen sachlichen Diskurs zwischen authentischen Personen voraussetzt.) Der Staat darf, so denke ich, im Klassenzimmer weder ein Kruzifix noch einen Halbmond aufhängen, denn er selber hat keine Religionsfreiheit. Seine Beamten aber haben sie positiv: solange sie nicht agitieren, verletzen sie niemandes negative Religionsfreiheit. Ob das Tragen eines Kopftuches Agitation darstellt, kann gegenüber einem unverletzlichen Grundrecht allenfalls im Einzelfall, aber nicht mit dem Rasenmäher entschieden werden.
Deshalb war Karlsruhe ja auch so vorsichtig.
Zweitens: Gewiss ist das erzwungene Tragen des Kopftuches in islamischen Ländern ein Symbol der Zurücksetzung der Frauen. Aber bei uns trägt man so etwas, rechtlich gesehen, freiwillig. Wenn wir die muslimischen Frauen stärken wollen, sollten wir mit allen gebotenen Mitteln ihre Rechte ausbauen und gegen ihre Männer durchsetzen. Nicht aber können wir muslimische Frauen dadurch emanzipieren, dass wir ihnen ein Recht nehmen, nämlich das auf
Religionsfreiheit. (Es kommt ja auch niemand auf die Idee, den Nonnen an staatlichen Schulen das freiwillige Tragen ihrer Tracht zu verbieten, nur weil katholische Männer ihnen verbieten, Priesterinnen zu werden, und damit ihre Gleichberechtigung in Frage stellen.)
Drittens: In Wirklichkeit stört uns an der Religionsfreiheit für Muslime, dass es nicht unsere Religion ist. Uns stört das Befremdliche, nicht das Religiöse. Aber das Befremdetsein hat zwei Seiten ­ den anderen und uns!
Auch wir haben zu lernen, damit umzugehen. Im Übrigen: Wenn ein deutscher Staatsbürger mosaischen Glaubens mit einer Kippa, also dem reduzierten religiösen Kopftuch für jüdische Männer, auf dem Haupt unterrichten würde ­wer würde es wagen, ihm die zu verbieten?
Die Sache ist ­ wie der Umgang mit der Freiheit überhaupt ­ nicht einfach.
Aber weshalb sollten ausgerechnet liberale Zeitgenossen sie einfacher machen, als sie ist?


Der Autor ist Präsident der Evangelischen Akademie zu Berlin
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