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Rahmenbedingungen einer Predigt
#1
Predigten verkünden ja im Grundsatz die ehernen Glaubensdogmen
der jeweiligen Religionen.
Darauf basierend werden Predigten situationsgemäß, neueren Interpretetionen gemäß,
örtliche Verhältnisse entsprechend etc. angepasst.
Sicher auch mit bestimmter Intention wie Strafpredigten,
Missionierungspredigten usw.
Aus der rk. habe ich die Information, das ein bestimmter Rythmus
an Plichtpredigten im Turnus von ca. 6 Jahren vorgegeben ist,
das Grundinhalte jeweils von der nachrückenden Jugend verinnerlicht werden.

Wieviele Freiheiten hat ein Predigtsberechtigter, jetzt nicht jeder der sich berufen fühlt, die Inhalte seiner Rede zu gestalten.

Gibt es interaktive Predigtformen ?
Würde mich interessieren inwiefern sich der Galauben durch die Prediger
weiterverbreitet, eine Predigt ist ja auch sowas wie eine aktuelle Zeitung
in Kirchenbelangen.
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#2
(23-05-2013, 23:30)Harpya schrieb: Wieviele Freiheiten hat ein Predigtsberechtigter,...

Wenn jemand im Auftrag einer Kirche predigt, wird er/sie sich an die lehramtlichen Vorgaben zu halten haben.
MfG B.
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#3
(24-05-2013, 00:17)Bion schrieb:
(23-05-2013, 23:30)Harpya schrieb: Wieviele Freiheiten hat ein Predigtsberechtigter,...

Wenn jemand im Auftrag einer Kirche predigt, wird er/sie sich an die lehramtlichen Vorgaben zu halten haben.
Und an das Grundgesetz ?
Gibt es Freiräume für Kirchen ?
Verneinung der Gleichberechtigung sicherlich.
Wie weit geht die.

„Eure Frauen sollen in den Gemeinden schweigen; denn es ist ihnen nicht gestattet zu reden, sondern sie sollen sich unterordnen, wie es auch das Gesetz sagt. Wenn sie aber etwas lernen wollen, so sollen sie daheim ihre eigenen Männer fragen; denn es ist für Frauen schändlich, in der Gemeinde zu reden.” (1Kor 14:34-35).

Das eine Menge der Predigten aus den Predigtvorlagedatenbanken
entstehen ist mir schon klar.
Wie groß ist aber der Freiraum der überhaupt berechtigten Prediger ?

Dürfte er zum Beispiel zu Demonstrationen gegen unerwünschte
Menschengruppen, sexuell, glaubensmäßig oder wirtschaftlich aufrufen ?

Gibt es da ein Regelwerk.
Was von der Kanzel verkündet wird ist ja schliesslich Gottes Wort,
dem man zu folgen hat.

Ich war nicht bei vielen Predigten dabei (100?, vorwiegend rkk), ist jedenfalls nie
vorgekommen, das der Vortragende Priester, Bischof ...
nach der Predigt nachgefragt hat ob das Publikum Fragen dazu hat.
Auch sowas wie "meine persönliche Meinung daunddazu ist sosundso"
habe ich auch nicht erlebt.

Welchen Freiraum räumt man den Vortragenden auf der Kanzel
den ein.
Im Fall Salomon, der mit einer Predigt nicht einverstanden war,
landets ja gleich wieder beim Verwaltungsgericht.
Habe ich verbindliche rechtliche Möglichkeiten gegen eine Predigt ?
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#4
Was die römisch-katholische Kirche betrifft, sind die Rahmenbedingen einer Predigt im CIC umrissen: cc. 756-722 CIC/1983.
MfG B.
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