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Deutscher Staatsbürger mit 2 Frauen
#31
(13-10-2013, 18:11)paradox schrieb: In Deutschland kann es letztlich nur eine rechtlich anerkannte Ehe geben.
Dass mit der strafrechtlichen Verfolgbarkeit einer Auslandsstraftat mag ja gültig sein, wenn dies am Tatort unter Strafe steht. Bzgl. der Gültigkeit der Ehe hat es aber keine Bedeutung, denn sonst könnte man auf diesem Umweg dieses Verbot in Deutschland ja umgehen

ich versteh grad nicht, was du mir sagen willst

(13-10-2013, 18:11)paradox schrieb: Ich hatte ja in meinem ursprünglichen Beitrag geschrieben, dass die zweite Ehe in Deutschland nicht gültig sein dürfte und nur ergänzt, dass er aufpassen müsste, dass er deswegen nicht wegen einer entsprechenden Straftat belangt wird

was für eine straftat soll das denn sein?

im ausland an einem ritual teilzunehmen, das in d sowieso irrelevant ist?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#32
(13-10-2013, 23:06)Sinai schrieb: Auf der Taxifahrt vom Flughafen in die Stadt kommt es zu einem Unfall.
Herr A stirbt. Er hat noch kein Testament geschrieben.

Ist die 15-Jährige erbberechtigt ?

aber ein gültiges deutsches ehedokument hat er schon?
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#33
Es stellt sich überhaupt erst mal die Frage nach der einreise der 15jährigen,..mit welchem Reisedokument, bzw mit welcher Visabegründung?
Aut viam inveniam aut faciam
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#34
Sie ist nun mal hier. Wie sie reingekommen ist, ist zur Lösung der Frage ob die Ehe gültig ist, unerheblich. Es geht ums Alter.

Zur Einreise:
Sie kam mit ihrer Mutter nach Deutschland, offizielle Begründung "Verwandtenbesuch", das heißt Mutter und Tochter flogen nach Deutschland, um die in Deutschland lebende Schwester der Mutter zu besuchen.

Der Ehemann saß im Flugzeug drei Reihen weiter hinten und gab sich gar nicht als Ehemann zu erkennen.

Wird die Ehe in Deutschland anerkannt ?

In Deutschland ruft sie nun 'Asyl'
Sie legt die pakistanische Heiratsurkunde vor. Sie kann nicht abgeschoben werden wegen des 'Menschenrechts auf Familie'.
Außer der Behörde gelänge der Nachweis, daß die Ehe ungültig ist.

Das Verfahren dauert wie immer lange, die Braut wird 16.
Ist der Mangel dadurch geheilt ?

Da der Ehemann bereits verstorben ist, kann die Eheschließung jetzt nicht mehr wiederholt bzw. nachgeholt werden.
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#35
Ich glaube, derartige Fragen sind gar nicht so einfach zu klären.
Da gibt es widersprechende deutsche Normen, EU Normen und internationale Normen. Deshalb gibt es ja unzählige darauf spezialisierte Anwälte.
Eine äußerst komplizierte Thematik.

Ich habe diesen Fall zur Diskussion gestellt um zu zeigen, welche Probleme da existieren.
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#36
(13-10-2013, 23:03)Sinai schrieb: Herr A ist ein erwachsener deutscher Moslem.
Er fährt nach Pakistan und heiratet dort eine 15 Jährige.
Die beiden fahren dann nach Deutschland.

Wird die Ehe in Deutschland anerkannt ?

Nein, die Ehe würde den Grundsätzen des ordre public widersprechen, weil in Deutschland eine Ehe frühestens mit 16 Jahren geschlossen werden kann (der andere muss aber Volljährig sein).

In manchen Fällen kann eine zuvor völlig Geschäftsunfähige nach Erlangung der Geschäftsfähigkeit diese relativ nichtige Ehe heilen, wenn sie erklärt an der Ehe festzuhalten. Ob das dann bei einem bereits Verstorbenen geht, weiß ich nicht.

Erbberechtigt, wäre sie, denke ich nicht. Da kein Testament vorhanden ist und zum Todeszeitpunkt keine nach deutschem Recht rechtswirksame Ehe vorliegt bzw. ein sontiges das gesetzliche Erbrecht berührender Tatbestand vorliegt.

Sie könnte aber nach pakistanischem Recht erbberechtigt sein, was ich hier sehr stark vermute.
with great power comes great responsibility

Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
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#37
Es können mehrere Erformen gleichzeitig gelten:
"Deutsche mit Nachlass im Ausland
Befindet sich Nachlass, insbesondere unbewegliches
Vermögen, im Ausland (z.B. ein Haus in Frankreich),
kann dies zu einer Nachlassspaltung führen. ...

Zuständiges Gericht
Liegt der Nachlass im Ausland, werden ausländische
Behörden und Gerichte Entscheidungen nach ihrem
Heimatrecht treffen. Dies führt meist zu anderen Er-
gebnissen als in Deutschland. ..."
(HERFURTH & PARTNER RECHTSANWÄLTE HANNOVER GÖTTINGEN BRÜSSEL)

Da kann auch verschiedenes Eherecht mitspielen, jenachdem wo das Vermögen liegt.

(gekürzt: Bitte wörtliche Zitate nur soweit und so knapp, wie sie zur Darstellung der eigenen Meinung dienen sollen. Der ausführliche Artikel ist frei zugänglich bei
*http://www.caston.info, eingefügt von Ekkard)
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#38
(15-10-2013, 12:05)Sinai schrieb: Sie legt die pakistanische Heiratsurkunde vor. Sie kann nicht abgeschoben werden wegen des 'Menschenrechts auf Familie'

wo, z.b. im grundgesetz,ist dieses mir bis dato nicht bekannte menschenrecht formuliert?

nur damit ich weiß, was darunter zu verstehen ist

(15-10-2013, 12:05)Sinai schrieb: Außer der Behörde gelänge der Nachweis, daß die Ehe ungültig ist

es dürfte eher an dem mädchen liegen, die gültigkeit nachzuweisen
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#39
(15-10-2013, 12:22)Sinai schrieb: Ich glaube, derartige Fragen sind gar nicht so einfach zu klären.
Da gibt es widersprechende deutsche Normen, EU Normen und internationale Normen. Deshalb gibt es ja unzählige darauf spezialisierte Anwälte.
Eine äußerst komplizierte Thematik.

Ich habe diesen Fall zur Diskussion gestellt um zu zeigen, welche Probleme da existieren.

ich glaube nicht, daß diese von dir konstruierten probleme real existieren

eine ehe ist in d gültig, wenn sie in d rechtsgültig, also in d standesamtlich geschlossen oder woanders geschlossen in d zur anerkennung vorgelegt und anerkannt wurde

ich kann mir jetzt nicht vorstellen, daß einem in d verheirateten ebenfalls in d eine zweite ehefrau anerkannt wird, welche papiere er oder sie auch vorlegt
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#40
(15-10-2013, 22:16)petronius schrieb: eine ehe ist in d gültig, wenn sie in d rechtsgültig, also in d standesamtlich geschlossen oder woanders geschlossen in d zur anerkennung vorgelegt und anerkannt wurde

ich kann mir jetzt nicht vorstellen, daß einem in d verheirateten ebenfalls in d eine zweite ehefrau anerkannt wird, welche papiere er oder sie auch vorlegt
Na real wäre der Mann in Deutschland nicht verheiratet, im Urlaub in anderen Ländern schon.

Real könnte die hier nicht verheiratete Frau was durch Nachlassspaltung erben,
wenn der Besitz in Pakistan liegt.

Hier gabs ja auch wechselnde Rechtssprechungen ob z.B. uneheliche Kinder erbberechtigt sind oder nicht, mal ja mal nein, im Moment nein.
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#41
Und wenn jemand bereits mit mehreren Frauen nach Deutschland einreist?

Wenn jemand bereits in seinem Heimatland mehrfach geheiratet hat und nach Deutschland kommt, werden deutsche Gerichte eine Abwägung vornehmen und im Einzelfall die Auswirkungen auf die Beteiligten prüfen. Zwar ist Bigamie nach deutschem Recht verboten und polygame Ehen sind an sich nicht zulässig, gleichwohl werden die Gerichte auch das Interesse der zweiten Frau berücksichtigen, um sie rechtlich nicht zu benachteiligen. Deswegen wird die Bigamie vom Prinzip zwar nicht anerkannt, aber gewisse Auswirkungen werden toleriert.


Eine solche Zweitehe wird also gewissermaßen geduldet?

Ja, gewisse Wirkungen werden anerkannt. Verstirbt zum Beispiel ein solcher bigam lebender Mann, dann kann es vorkommen, dass die Witwenrente zwischen den überlebenden Ehefrauen aufgeteilt wird.



Nadjma Yassari ist Expertin am Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht in Hamburg.

Quelle: Süddeutsche.de vom 15. Februar 2011


Google: Bigamie Deutschland

Nadjma Yassari über Vielehen - Wie deutsche Gerichte mit ...
+www.sueddeutsche.de/.../nadjma-yassari-ueber-bigamie-gewisse-auswirk...‎
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#42
"werden deutsche Gerichte eine Abwägung vornehmen und im Einzelfall"

. . . kommt halt auf den Einzelfall an. Alles klar?
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#43
(16-10-2013, 15:23)Sinai schrieb: "werden deutsche Gerichte eine Abwägung vornehmen und im Einzelfall"

. . . kommt halt auf den Einzelfall an.

ja

hat nämlich mit deinem konstruierten fall nichts zu tun, weil

Sinai schrieb:Wenn jemand bereits in seinem Heimatland mehrfach geheiratet hat und nach Deutschland kommt

Alles klar?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
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#44
(16-10-2013, 15:23)Sinai schrieb: "werden deutsche Gerichte eine Abwägung vornehmen und im Einzelfall"

. . . kommt halt auf den Einzelfall an. Alles klar?

. . . ein wohlhabender Teppichhändler oder Immobilienspekulant hat genug Geld für einen Staranwalt.

In diesem Einzelfall wird das Gericht eine "Abwägung" vornehmen . . .


Und wenn 20 solche Einzelfälle entschieden wurden, dann wird der Fensterputzer mit dem Argument der "Gleichheit" kommen. Gleiches Recht für alle !

Und dann werden auch die Fensterputzer, die Zeitungsjungen und die Rosenverkäufer dasselbe Recht bekommen.

In dieser Reihenfolge geht das immer.
Ein bewährtes Spiel . . .
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#45
(16-10-2013, 23:49)Sinai schrieb: . . . ein wohlhabender Teppichhändler oder Immobilienspekulant hat genug Geld für einen Staranwalt.

In diesem Einzelfall wird das Gericht eine "Abwägung" vornehmen . . .

nein, das muß es unabhängig von "Staranwalt" und so

im übrigen frag ich mich, welches szenario wir hier eigentlich verhandeln. ich dachte, der gute mann sei tot und seine mittellose "witwe" wolle jetzt qua anerkennung einer zweitehe nach muslimischem ritus erben?

dann ist da wohl kaum "Geld für einen Staranwalt"

tut mir leid, sinai, aber was du hier daherfantasierst, hat mit einem auch in der praxis möglichen und relevanten fall nichts zu tun. wenn du implikationen für bestehendes recht herleiten willst, beschreibe ein sauber definiertes szenario und bleibe bei diesem, aber führe nicht nach beleiben irgendwas neues ein, sobald man dich darauf hingeweisen hat, daß deine aus dem ursprünglichen szenario abgeleiteten folgerungen nicht haltbar sind
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