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Päpstliche Titulaturen
#1
Die Titulaturen, die für ↗Päpste in Gebrauch stehen und standen, sind umfangreich. Nach Befund der Internationalen Theologenkommission (CTI) ist folgenden Titeln der Vorzug zu geben1:

Papst (Papa), Heiliger Vater (sanctus Pater), ↗Bischof von Rom (Episcopus Romanus), Nachfolger Petri (Successor ↗Petri), höchster Hirt der ↗Kirche (Supremus Ecclesiae Pastor)


Im päpstlichen Jahrbuch sind für den Papst folgende Titel aufgezählt, wie sie auch in kirchlichen Dokumenten und Gesetzbüchern verwendet werden:

1) Bischof von Rom (als der ursprünglichste aller Titel)

2) Stellvertreter ↗Jesus Christi (seit dem 5. Jh in Gebrauch, ↗Leo d. Große (440-461) führte ihn, um seinen Suprematsanspruch zu untermauern)

3) Nachfolger des Fürsten der Apostel (womit auf die Nachfolge der Päpste auf ↗Petrus im Bischofamt hingewiesen wird)

4) Höchster Pontifex der Gesamtkirche (Summus Pontifex Ecclesiae Universalis)

5) ↗Patriarch des Abendlandes2

6) Primas von Italien

7) ↗Erzbischof u. Metropolit der römischen Provinz

8) Souverän des Staates der Vatikanstadt (seit 19293)

9) Diener der Diener Gottes (Seit ↗Gregor I., 590-604, in Verwendung)


1) LThK Bd 7, 1344
2) Von ↗Benedict XVI. aus der Titulaturliste gestrichen
3) in einem päpstlichen Erlass nach den Lateranverträgen vom 11. Februar 1929, mit denen die politische und territoriale Souveränität der Vatikanstadt (des ↗Vatikanstaats) garantiert wurde, festgehalten
Zum ↗Pontifex maximus siehe dort


● Zum Inhaltsverzeichnis des Lexikons
MfG B.
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