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Trinität
#1
Die Wurzeln des Trinitätsgedankens sind bereits im ↗Neuen Testament vorzufinden.

Die älteste Überlieferungsschicht dazu ist bei ↗Markus (Mk 1,11) vorzufinden. ↗Jesus wird bei der Taufe durch ↗Johannes von Gott adoptiert. Er ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bloß Mensch, sondern auch Offenbarung Gottes.

In der johanneischen und paulinischen Darstellung über Präexistenz und Gottesebenbildlichkeit wird Jesus zum ↗Christus (Joh 1,1-14; Phil 2,5-11; Röm 8,29; 2Kor 4,4; Kol 1,15). Die Aussagen über den ↗Heiligen Geist deuten auf eine Entwicklung im Sinne eines Nachdenkens in Richtung Gottestrinität hin (Joh 14, 17.26; 2Kor 13,13; Mt 28,19).

Um 200 nChr entwickelte sich im Zusammenhang mit einer griechischen ↗Logosvorstellung (Weltvernunft, Weltgesetz) verbunden mit dem Logosgedanken aus Joh 1 die Idee von einer Vernünftigkeit des christlichen Glaubens. Die Präexistenz von Logos wurde mit Eigenständigkeit bedacht. Auf diese Weise entstand das Problem eines "pluralistischen Monothismus" (F. Loofs1). Das Gotteswesen musste in Zweiheit und später in Dreiheit gedacht werden, ohne die Einheit zu gefährden.

Gegen die Logos-Christologie der ↗Apologeten stand die Bewegung der Monarchianer, die dem Adoptionsgedanken wieder mehr Beachtung gaben (dynamische Monarchianer) bzw. die Vater und Sohn als Erscheinungsform des einen Gottes sahen (modalistische Monarchianer).

Von den ↗Kirchenvätern wurde die Logos-Christologie wieder aufgenommen und theologisch weiterentwickelt.

↗Ireneus verkündet die Lehre von der fortschreitenden Offenbarung Gottes. ↗Tertullian stellt unmissverständlich fest: una substantia – tres personae. In einer Substanz existieren drei Personen. Und dennoch ist Gott eine Einheit. In der Heilsgeschichte gliedert sich diese Einheit in Dreiheit auf.

↗Origenes formuliert als erster eine immanente Trinitätslehre aus. Das Hervorbringen des Sohns ist ein ewiger Akt. Der Sohn entsteht aus dem Vater, der Geist aus dem Sohn. Der Sohn steht unter dem Vater und der Geist unter dem Sohn (Subordinatianismus). Für die drei Personen der einen Gottheit gebraucht Origenes den Begriff Hypostase. Er meint damit individuelle Wesenheit. Was die Hypostase betrifft, sind Sohn und Geist vom Vater verschieden, was den Willen betrifft, sind sie eine Einheit.

Am Anfang des 4. Jh wurde die Frage gestellt, ob Christus ein vom göttlichen Geist inspirierter Mensch gewesen sei oder ob er im Vollsinn wahrer Gott ist. Es bildeten sich zwei Parteien. Eine, für die eine Wesensgleichheit von Vater und Sohn undenkbar war (↗Arius), und eine andere, die an dem Geheimnis der Gottgleichheit Christi festhielt (↗Alexander v. Alexandrien).

Als Arius auf einer ↗Synode in Alexandrien (318/319) verurteilt wurde, flüchtete er zu Bischof Eusebius v. Nikomedien, der, vom Gedankengut des Origenes beeinflusst, die Ideen des Arius unterstützte.

↗Kaiser Konstantin beschloss, in die Auseinandersetzung einzugreifen, und berief 325 eine Reichssynode nach ↗Nizäa (1. Ökumenische Konzil) ein. Auf diesem Konzil entstand das Glaubensbekenntnis, das aussagt, dass der Sohn aus dem Wesen des Vaters gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater sei. An dieser Formulierung war vermutlich der Kaiser selbst beteiligt bzw. der Bischof ↗Hosius von Cordoba, der dem Kaiser als theologischer Berater zur Seite stand. Mit dieser Formulierung wurde auch der Idee Tertullians von unius substantiae Rechnung getragen.

Mit dem Begriff "wesensgleich" hätte sich Arius vermutlich noch abfinden können, mit dem Begriff "wesenseins" nicht. Arius und seine Mitstreiter verweigerten die Unterschrift, sie wurden verurteilt und verbannt.

Der in Nizäa geschaffene Ausdruck eines Wesens mit dem Vater hatte die Bedeutung gezeugt, nicht geschaffen, somit war die volle Göttlichkeit Christi hergestellt. Die Fragen, die mit dieser Festlegung entstanden, bildeten den Hintergrund des sogenannten arianischen Streits.

Im Wesentlichen waren das zwei Fragen:

1. Wie verhalten sich die göttlichen Personen zueinander?
2. Wie ist diese bezeugte Gottheit Jesu Christi mit dem irdischen Jesus, von dem die ↗Evangelien berichten, übereinzubringen?

Da ungeachtet der Entscheidung in Nizäa der Arianismus von der kaiserlichen Politik nach 325 begünstigt wurde, nahmen die Bischöfe des Ostens, die überwiegend von der Theologie des Origenes beeinflusst waren und arianisch dachten, die Herausforderung an und gingen in Opposition zur Entscheidung von Nizäa.

Dieser Gruppe stand ↗Athanasius (seit 328 Bischof von Alexandria) gegenüber, der vorerst nicht erfolgreich war. Mit kaiserlicher Unterstützung (↗Konstantinus) wurde der Streit zunächst zugunsten der arianischen Seite entschieden. Es wurde wieder die Lehre von der Wesensgleichheit bzw. von der Wesensähnlichkeit aufgenommen und 359 in ↗Konstantinopel für verbindlich erklärt.

Auf der Synode von ↗Alexandrien (362) kam man überein, Gott als ein Wesen in drei Hypostasen anzusehen.

In den Jahren danach wurde von Theologen aus Kappadokien (↗Basilius v. Cäsarea, ↗Gregor v. Nyssa, ↗Gregor v. Nazianz) mit präziser Begriffssprache das trinitarische Bekenntnis neu ausformuliert. Im Konzil v. Konstantinopel (381) wurde es zum ↗Dogma erhoben.

Der Streit aber war weder beigelegt noch entschieden. Die Opposition war vor allem in ↗Antiochien zuhause. Dort wurde nach wie vor der Unterschied beider Naturen Christi hervorgehoben. Der "Mensch Jesus" sollte als ethisches Vorbild für die eigene Lebensgestaltung dienen.

Im "nestorischischen Streit" (zwischen den Bischöfen ↗Kyrill v. Alexandrien und ↗Nestorius v. Konstantinopel) bekam die Auseinandersetzung eine neue Dimension. Nestorius hob hervor, dass die menschliche Natur Christi betont werden müsse. Der Logos habe nicht nur Leib, sondern einen vollkommenen Menschen angenommen, worauf Kyrill die Frage einbrachte, ob man ↗Maria dann ↗Gottesgebärerin nennen könne, was Nestorius verneinte, er wollte Maria nur den Titel Christusgebärerin zugestehen.

Der Streit nahm an Heftigkeit zu, sodass sich ↗Kaiser Theodosius II. veranlasst sah, ein Konzil (431 nach ↗Ephesos) einzuberufen. Die gegnerischen Parteien gerieten sich dermaßen in die Haare, dass sich der Kaiser veranlasst fühlte, sowohl Kyrill als auch Nestorius in Haft zu nehmen. Kyrill konnte aus dem Gefängnis entweichen, Nestorius wurde abgesetzt und verbannt. Kyrill führte die Kirchenversammlung als Teilsynode (3. Ökumenische Konzil) weiter, Maria wurde das Prädikat "Gottesgebärerin" zuerkannt.

Nach Kyrills Tod wurde von seinem Nachfolger (Bischof Dioskur) eine Synode nach Ephesos (449) einberufen. Dort wurde erklärt, dass in Christus nur eine, und zwar die göttliche Natur herrsche.

↗Leo I. (der Große, 440 – 461) mischte sich in die christologischen Streitigkeiten des Ostens ein, indem er das christologische Denken des Westens (in seinem berühmten Lehrbrief von 449, Tomus Leonis) darlegte: Christus ist Person in zwei Naturen, sein Gottsein ist ebenso unverändert wie sein Menschsein, beides wirkt in ihm zusammen.

Diese Sicht wurde Grundlage des Bekenntnisses in Chalcedon (451, 4. Ökumenisches Konzil), wo sie als sogenannte ↗Zwei-Naturen-Lehre zum Dogma erhoben wurde. Es lautet: Christus ist Person in zwei Naturen, wahrer Gott und wahrer Mensch, weder miteinander vermischt noch voneinander getrennt.

Seit 419 lag auch die Trinitätslehre ↗Augustins (De trinitate, entstanden zwischen 399 – 419) vor. Die Wesensgleichheit steht für Augustin seit Konstantinopel fest. Für ihn gibt es drei göttliche Personen, jedoch ein göttliches Wesen. Die drei Personen sind drei gleichewige Relationen der einen Gottheit. Der Vater ist nicht der Sohn und der Sohn ist nicht der Vater. Diese Verschiedenheit aber ist keine absolute Verschiedenheit, sondern eine relative, eine Verschiedenheit der Beziehungen. Dennoch ist Gottes Wesen eine Einheit, da die Relationen trotz ihrer Verschiedenheit die Einheit Gottes nicht aufheben können.

Auf den Kirchenversammlungen zu ↗Toledo (675), im ↗Lateran (1215) und in ↗Florenz (1438 – 1445) wurde die Trinitätslehre, wie sie im ↗Nizäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis gefasst ist, durch dogmatische Dokumente bekräftigt.

1) Friedrich Loofs: Evangelischer Kirchenhistoriker (1858-1928), Prof. für Kirchen- und Dogmengeschichte in Halle.


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MfG B.
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