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Subventioniert der Staat Kirchen?
#2
(07-09-2015, 11:09)Schmettermotte schrieb: Verfasser: Ekkard

Im Forum ist öfter davon die Rede, der Staat bezahle Gehälter von Bischöfen oder subventioniere die Kirchen in anderer Weise.
Wer soll hier verscheissert werden, was wird denn da als kirchliche Leistung überhaupt betrachtet ?
Davin abgesehen, das es nicht nur ev. Kirche gibt.

Wann war nochmal Napoleon ?
"Sachsen ab 1539

Nach seiner Regierungsübernahme am 17. April 1535 ließ der sächsische Herzog Heinrich am 23. April 1539 den ersten evangelischen Gottesdienst in der Dresdner Schlosskirche abhalten. Feierliche Gottesdienste in Leipzig und in der Dresdner Kreuzkirche folgten. Während einer umfangreichen Kirchenvisitation von Dezember 1539 bis Juli 1540 ließ Heinrich alle kirchlichen Besitztümer säkularisieren und Klöster aufheben. Im November 1539 setzte er auf dem Landtag in Chemnitz einen landständischen Ausschuss zur Verwendung des säkularisierten Kirchengutes ein und überließ damit die Entscheidung über die Verwendung den Landständen."
"Infolge der Reformation und den Auseinandersetzungen des Dreißigjährigen Krieges wurden auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches durch den Westfälischen Frieden 1648 das Erzstift Magdeburg, das Hochstift Halberstadt, das Hochstift Bremen, das Hochstift Minden und das Hochstift Schwerin in weltliche Fürstentümer umgewandelt.
Bayern ab 1608
→ Hauptartikel: Säkularisation in Bayern

Im 16. Jahrhundert richtete Herzog Maximilian I. auf der Grundlage der Superiorität des Staates ein geistliches Ratskollegium zur Kirchenaufsicht ein. Ab 1608 beanspruchte der Kurfürst das Patronatsrecht, wenn bei Stiftern und Klöstern hierüber Unklarheiten bestanden.[3] 1743 schlug der zum Kaiser gewählte bayerische Kurfürst Karl Albrecht der Habsburgerin Maria Theresia vor, Österreich und insbesondere Bayern durch die Säkularisierung und Einverleibung von Fürstbistümern zu vergrößern. "

"Auf Druck des Königreichs Portugal hob Papst Clemens XIV. im Jahre 1773 den Jesuitenorden auf. Auf seine Weisung wurden die in Bayern gelegenen Jesuitengüter dem kurfürstlichen Schulfond zur Verfügung gestellt.[5] Im Jahre 1778 gelang einem Prälaten in Aschaffenburg ein Säkularisationsvorhaben: der Fürsterzbischof von Mainz zog gegen eine nur geringe Entschädigung den Klostergarten eines Kapuzinerklosters ein und verwendete ihn als Schlossgarten und als Holzhof für seine weltliche Hochstiftsregierung.[6] 1783 stimmte Papst Pius VI. dem Antrag des kurpfalz-bayerischen Kurfürsten Karl Theodor auf Aufhebung der Prämonstratenserabtei Osterhofen und des Augustinerchorherrenstiftes Indersdorf zu.[7] 1787 wies der Fürstbischof von Bamberg in einer Visitationsverfügung die Zisterzienserabtei Langheim darauf hin, dass eine Aufhebung der Klöster möglich und der Vorwurf der Prachtliebe deshalb zu vermeiden sei.[8] 1789 verfasste der Jurist Maximilian von Montgelas eine Denkschrift, in der er eine Säkularisation für wirtschaftlich wünschenswert und aufgrund des Westfälischen Friedens für rechtlich zulässig hielt. 56 v.H. der Hofstellen seien in kirchliches Obereigentum gelangt, und diese Konzentration schädige den Wirtschaftsverkehr"
usw,"wiki"

"Die Gehälter von Bischöfen und Landesbischöfen bezahlt nämlich nicht etwa die Kirche – die bezahlt in nahezu allen Bundesländern der Staat! Ausnahmen sind nur die beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Bei ungefähr 8.000 Euro Grundgehalt beginnt das; Erz- und evangelische Landesbischöfe oder Kardinäle bekommen bis zu 12.000,00 Euro monatlich Grundgehalt, ab 2014 erstmals sogar teilweise über 12.000,00 Euro (Gehaltsstufe B 10 z. B. beim Kardinal von München und Freising und dem evangelischen Landesbischof von Bayern). Und das, obwohl sie mietfrei wohnen und über Dienstkarosse mit Chauffeur verfügen und noch weitere Zulagen erhalten.
Die Eminenzen fahren S-Klasse – der sie unterhaltende Steuerzahler fährt S-Bahn.
Für den Bischof und alle Pfarrer und Priester gilt: Nur der ihnen geschenkte Mietwert der Dienstresidenz bzw. Pfarrwohnung (der meist auch noch künstlich niedrig gehalten wird) muss als so genannter "geldwerter Vorteil" bei der späteren Einkommensteuerberechnung mit angerechnet werden. In die Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zahlen die Kleriker nichts, und bei der Krankenversicherung bekommen sie entsprechend den Beamten 50 % Rabatt. Das heißt: Von ihrem Bruttogehalt bleibt ihnen weit mehr als den normalen Arbeitnehmern.

Eine äußerst lukrative Angelegenheit für die Kirchenführer ...

Das ist aber noch längst nicht alles: Die bereits genannten Bundesländer bezahlen auch noch Weihbischöfe, Dignitäre, Kanoniker, Domkapitulare, Oberkirchenräte, Dom-Mesner, Leiter von bischöflichen Knabenseminaren usw. – sogar das Brimborium wie den Weihrauch für die Dom-Messen bezahlt der Staat. Eben alles, was zu einem feudalen Hof-Staat (im Staate) gehört.

Allein das Bundesland Bayern zahlte im Jahr 2000 für derartige Zwecke die stolze Summe von rund 121 Millionen DM (62 Millionen Euro) allein an die sieben (!) katholischen Bistümer im Freistaat – von den "Jahresrenten für 7 Bischöfe/Erzbischöfe" und "60 Kanoniker" über "Dienstentschädigungen für 7 bischöfliche Sekretäre" und "Einkommensergänzungen der 15 Leiter und 33 Erzieher an den bischöflichen Priester- und Knabenseminaren" bis hin zu den "Beiträgen zum Sachbedarf der Domkirchen" (Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirchen, Aschaffenburg 2002, S.104). Die evangelische Kirche Bayerns musste sich proporzmäßig mit knapp 40 Millionen DM (20,1 Millionen Euro) begnügen – weil die Protestanten gegenüber den Katholiken in der Unterzahl sind und sie nur einen Bischofssitz haben. Dafür hat man ihnen einen eigenen Posten für "Orgeln, Glocken, Uhren" eingerichtet – immerhin ca. 95.000 Euro im Jahr ..."
*http://www.stop-kirchensubventionen.de/bischoefe.html

Privilegien von denen andere träumen.die auch asolut nichts mit Säkularisation zu tun haben.

"
Warum zahlt der Staat eigentlich die Bischofsgehälter?
Oktober 11, 2013, Autor: Florian Kolf

Es ist ein auf den ersten Blick unauffälliger Satz, der Artikel 140 des Grundgesetzes: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.” Doch er birgt Sprengstoff – gerade im Zusammenhang mit der Diskussion über den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.Denn diese Bestimmungen der alten deutschen Verfassung schützen nicht nur die Religionsfreiheit und die Sonntagsruhe und schreiben fest, dass es keine Staatskirche gibt, sie sichern den Kirchen auch erhebliche finanzielle staatliche Leistungen. In Artikel 138 der Weimarer Verfassung heißt es: “Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst.”" handelsblatt

Wobei nicht mal die Kirche eine Unverhältnismässigkeit abstreitet
"Dabei müsste man sich ernsthaft die Grundsatzfrage stellen, ob eine Enteignung von vor 200 Jahren heute noch solch üppige Zahlungen rechtfertigt. Auch wegen der im Grundgesetz ebenfalls festgeschriebenen Trennung von Kirche und Staat sind diese Regelungen ein Systembruch, der schon längst auf den Prüfstand gemusst hätte. Immer wieder gab es kritische Stimmen, die aber nicht zu Konsequenzen führten. So kritisierte vor zwei Jahren Heinrich Bedford-Strohm bei seinem Wechsel von einer Professur in Bamberg zum Amt des Bischofs der evangelischen Landeskirche in Bayern, dass er weiterhin vom Freistaat bezahlt wird. Auch in der katholischen Kirche in Bayern macht sich bereits ein mulmiges Gefühl breit. So führt die Kirchenführung mit der Landesregierung bereits Gespräche über einen schrittweisen Ausstieg aus der Finanzierung der Bischöfe."

Nett das du dich auf Ekkehard verlässt, aber der ist parteiisch.
Wenn du mich nach Hunden fragst, werd ich dir glaubhaft versichern, das die derart zur Lebensqualität beitragen, das die Hundehaltung Anschaffung, Erstausstattung vom Staat getragen werden müssen.
Das Futter trag ich dann, so werde ich zu 100% nicht von Staat finanziert.
Der Erhalt, Tierarzt, Nanschaffung und so, trägt natürlich auch der Staat, zu sagen hat er aber nichts, der Hund gehört mir.

Wer finanziert die Krankenhäuser der Kirche, muss Kirche nicht haben, will sie aber nicht abgeben.
Aber trotzdem das Sagen behalten.
Was Biedenkopf damals als Politiker und gleichzeitig kirchlicher Vertreter, für die KIrche alles rausgeholt hat
ist auch nicht sauber, als ein Beispiel.
Les mal selbst nach.
Hab ich früher schonmal reichlich dargelegt, Archiv.
Die Subventione liegen bei ca. 25 Mrd, wie hoch war nochmal die Kirchensteuer, diefür einen lächerlichen Anteil eingetrieben wird.
Wieso gibt es überhaupt Kirchnsteuer für Betriebe, wegen Napoleon ?
Zu behaupten das sich die gesamte Kirche in allen Belangen, auch im Ausland zu 98 % selbst rägt, ist , mit Verlaub, ja noch verlogener als die Bibel,
die auch nichts belegen kann. Also glaubt man an die 98 %, mit Wissen hat das nichts zu tun, wie sagt Ekkehard immer, die biblisch Geschichte ist ein Mythos.
Der sich im Internet fortsetzt, offensichtlich.


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RE: Subventioniert der Staat Kirchen? - von Harpya - 07-09-2015, 15:28
RE: Subventioniert der Staat Kirchen? - von Harpya - 07-09-2015, 18:06
RE: Subventioniert der Staat Kirchen? - von indymaya - 08-09-2015, 22:46
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RE: Subventioniert der Staat Kirchen? - von Gundi - 16-10-2015, 12:28
RE: Subventioniert der Staat Kirchen? - von Gundi - 16-10-2015, 17:35
RE: Subventioniert der Staat Kirchen? - von indymaya - 17-10-2015, 13:27
RE: Subventioniert der Staat Kirchen? - von Gundi - 17-10-2015, 16:04

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