(08-09-2015, 09:21)Bion schrieb: Ich denke, dass die Frage zu stellen angebracht ist, ob in diesem Zusammenhang 1. die Entschädigungsansprüche der Kirchen gerechtfertigt waren und sind, und wenn ja, ob 2. der Titel des Entschädigungsanspruchs in alle Ewigkeit gelten solle?
Das laesst sich, glaube ich, letzlich auf die Frage reduzieren, ob die Kirchen sich selbst als Staat im Staate sehen wollen oder nicht. Wir reden hier ja von einer Aufloesung und Annexion von Staaten und ihrer Instrumente und Institutionen, und diese waren "im Besitz" der Kirchen. Das wie Privatbesitz zu behandeln erscheint mir nicht adaequat. Vieles davon erfuellt ja weiter staatliche Aufgaben.