01-10-2015, 14:57
Meiner Meinung nach möglicher Gesetzentwurf 2016: Jedem Mieter oder jeder Mietgemeinschaft ist bei Überschreitung einer Mietfläche von 15 m², um mehr als 15 m², je 15 m²
ein Flüchtling zuzuweisen. Die Enteignung für Wohnraum ist schon im Gange.
ein Flüchtling zuzuweisen. Die Enteignung für Wohnraum ist schon im Gange.