13-10-2015, 15:28
So außergewöhnlich, wie es scheint, ist das nicht. Den (von der Beachtung bestimmter Auflagen abhängigen) vollständigen Ablass aller Sünden anlässlich eines Heiligen Jahres (die Abtreibung also eingeschlossen) gibt es seit dem Jahr 1300.
Ja, das soll "reuigen Herzens um Vergebung bitten" heißen.
(12-10-2015, 16:06)Schmettermotte schrieb: Heißt das, dass sie bezeugen muss, dass das was sie tat falsch war und dass sie es rückgängig machen würde, wenn sie könnte? Egal aus welcher Situation heraus diese Schwangerschaft entstanden ist?
Ja, das soll "reuigen Herzens um Vergebung bitten" heißen.
MfG B.