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Aussageverweigerung eines Beschuldigten vor der vernehmenden Behörde. Rechtsfolgen?
#1
(09-01-2017, 10:19)Adamea schrieb: Nur wer das Geld hat, kann sich einen guten Anwalt leisten.


In Deutschland ist das leider nicht so - Hartz IV Leute haben bessere Anwälte als wir !

Eine Kollegin von mir ging zu Fuß mit ihrem Kleinkind am Gehsteig spazieren, und ein Drogensüchtiger der rücksichtslos am Gehsteig radelte, fuhr das Kind nieder !
Es kam mit den Fingern in die Speichen.
Der Kerl arbeitet nichts, lebt von Hartz IV
Selbstverständlich bekam er Prozesskostenhilfe
Und zwar einen guten Anwalt aus der Innendtadt, den sich Normalbürger gar nicht leisten können !
Der Prozeß zog sich in die Länge, die Kollegin die sich ihren Anwalt selbst zahlen mußte, blutete nach zwei Jahren finanziell aus, mußte das Handtuch werfen

Der Verbrecher war der Lachende. Er gewann letztlich
Und das Kind hat eine kaputte Hand, wird beruflich keine Chance haben
Der Verbrecher ist natürlich als Radfahrer nicht haftpflichtversichert, und gepfändet kann so einer auch nicht werden
Er braucht den von ihm ruinierten Menschen nicht erhalten
Jetzt leben noch die Eltern des Kindes . . .   Wenn sie einmal sterben was dann
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#2
"Rede nicht mit der Polizei" ist fast immer ein guter Ratschlag nach einem Vorfall, auch wenn man komplett unschuldig ist. Suggestive Fragen durch die Polizei koennen die eigene Erinnerung verfaelschen. Ausserdem hat man keinen Einfluss darauf, was spaeter im Protokoll steht, und wenn's erst mal im Protokoll steht, ist es fast unmoeglich, noch dagegen zu argumentieren. Das muss uebrigens nicht einmal boesartig seitens des Polizisten sein (inkl. "boesartig" im Sinne von "will den Fall schnell abschliessen"), denn das Gedaechtnis des Polizisten unterliegt ja derselben Unschaerfe.

Manche Dinge sind etwas US-spezifisch, aber dieser Juraprofessor listet 7 Gruende, warum man nie mit der Polizei reden sollte: *https://www.youtube.com/watch?v=d-7o9xYp7eE
In der zweiten Haelfte bestaetigt ein Polizist aus seiner Praxiserfahrung, dass alle diese Gruende stimmen.
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#3
(09-01-2017, 13:56)Ulan schrieb: "Rede nicht mit der Polizei" ist fast immer ein guter Ratschlag nach einem Vorfall, auch wenn man komplett unschuldig ist.

Manche Dinge sind etwas US-spezifisch, aber dieser Juraprofessor listet 7 Gruende, warum man nie mit der Polizei reden sollte

Das ist amerikanische Rechtslage;  in der Bundesrepublik ist es Wahnsinn, mit der Polizei "nicht zu reden"
Ein aufgelegter Elfmeter für die Polizei
Für den ermittelnden Staatsanwalt so gut wie ein Schuldeingeständnis oder zumindestens Mitwisserschaft wenn nicht Komplizenschaft
. . .  führt für den Unschuldigen recht wahrscheinlich zu U-Haft
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#4
Du willst also sagen, in Deutschland sind Verdaechtige der Polizei noch hilfloser ausgeliefert und haben weniger Rechte als in den USA?

Das Prinzip "Unschuldige haben nicths zu verbergen" ist eigentlich nur ein etwas duemmlicher Stammtischgrundsatz. Wenn das alles ist, was der Staatsanwalt in der Hand hat, hat er halt nichts in der Hand.
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#5
(09-01-2017, 14:39)Ulan schrieb: Du willst also sagen, in Deutschland sind Verdaechtige der Polizei noch hilfloser ausgeliefert und haben weniger Rechte als in den USA?

Das hängt vom Delikt ab.
Merke:  nicht jeder  Verdächtige ist ein schützenswertes Unschuldslamm

Weder hier noch jenseits des Großen Teichs
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#6
(09-01-2017, 14:39)Ulan schrieb: Das Prinzip "Unschuldige haben nicths zu verbergen" ist eigentlich nur ein etwas duemmlicher Stammtischgrundsatz. Wenn das alles ist, was der Staatsanwalt in der Hand hat, hat er halt nichts in der Hand.

Das stimmt - zunächst
Und das weiß der Staatsanwalt auch, aber Staatsanwälte sind keine naiven Milchmädchen.
Die werden dann zornig und aufmerksam und beginnen zu bohren
Und zwar im gesamten Umfeld des "Stehers"

Hätte das Delikt zuerst den Staatsanwalt gar nicht interessiert, so wird die Sache jetzt zur Leidenschaft !
Zu seinem "Privatfall", wo er nun Tag und Nacht, auch in seiner Freizeit damit hadert
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#7
(09-01-2017, 14:57)Sinai schrieb:
(09-01-2017, 14:39)Ulan schrieb: Du willst also sagen, in Deutschland sind Verdaechtige der Polizei noch hilfloser ausgeliefert und haben weniger Rechte als in den USA?

Das hängt vom Delikt ab.
Merke:  nicht jeder  Verdächtige ist ein schützenswertes Unschuldslamm

Weder hier noch jenseits des Großen Teichs

Das ist aber ein schlechtes Zeugnis, das Du hier dem deutschen Rechtssystem ausstellst.

Die Feststellung der Schuldfrage ist Gegenstand des Prozesses und sollte sich auf harte Evidenzen stuetzen, nicht auf persoenliche Befindlichkeiten des Staatsanwalts. Es ist nicht Sache der Polizei, ihr Verhalten von einer Vorverurteilung abhaengig zu machen.

Im Uebrigen sprechen derzeitige Prozesse, die im oeffentlichen Visier stehen, wie der NSU-Prozess, gegen Deinen Einwurf. Im Prinzip habe ich jetzt Einschaetzungen von mehreren Prozessbeobachtern gelesen, dass sie die Aussage von Beate Zschaepe fuer schaedlich hielten. Nun, wir werden ja sehen, was dabei herauskommt.
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#8
(09-01-2017, 13:56)Ulan schrieb: Suggestive Fragen durch die Polizei koennen die eigene Erinnerung verfaelschen.

Richtig!

Das Erinnerungsvermögen lässt sich beeinflussen und täuschen. Damit sind Menschen, die in der Strafrechtspflege tätig sind, auch bei uns nahezu täglich konfrontiert. Es liegen dazu auch wissenschaftliche Arbeiten vor.

Ein Einblick lässt sich beispielsweise hier gewinnen:

Praxis der Strafverteidigung Bd 29, Gabriele Jansen, Zeuge und Aussagepsychologie. 2012. Verl. Hüthig Jehle Rehm.
ISBN: 978-3-8114-4861-2
MfG B.
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#9
(08-01-2017, 00:22)Ekkard schrieb: Im Schock nach einem Unfall wird viel zu viel Unsinn erzählt.


Nehmen wir mal einen Unfall auf der Autobahn mit Personenschaden
War es tatsächlich ein "Unfall" ?   Oder war Rowdietum dabei ?   Rücksichtslose Fahrweise ?

Soll sich der menschenverachtende Missetäter darauf berufen können, "unter Schock" zu stehen der "Arme", damit er nicht befragt werden kann ?

Wer mutig genug ist, mit 200 auf der Autobahn zu rasen, dem darf auch eine "Befragung" zugemutet werden
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#10
(09-01-2017, 14:31)Sinai schrieb:   in der Bundesrepublik ist es Wahnsinn, mit der Polizei "nicht zu reden"

Ein aufgelegter Elfmeter für die Polizei
Für den ermittelnden Staatsanwalt so gut wie ein Schuldeingeständnis oder zumindestens Mitwisserschaft wenn nicht Komplizenschaft

. . .  führt für den Unschuldigen recht wahrscheinlich zu U-Haft

Eine sehr laienhafte Sicht der Dinge.

Die Untersuchungshaft darf von einem Gericht nur verhängt werden, wenn gegen den Beschuldigten Ermittlungen durchgeführt werden oder Anklage erhoben wurde und der Beschuldigte einer bestimmten Tat dringend verdächtig ist.

Darüber hinaus muss zumindest einer dieser Haftgründe vorliegen:

Fluchtgefahr; Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr; Gefahr eine neuerlichen Straftat bzw. Weiterführung der bereits begonnenen Straftat (wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist)
MfG B.
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#11
(09-01-2017, 16:14)Bion schrieb: Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr

Na, das haben wir ja schon.
Der Staatsanwalt stellt hier wegen "Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr" bei Gericht den Antrag auf U-Haft

Die sechs-Monats-Regelung bezieht sich übrigens nur auf den letzten Halbsatz nach dem Strichpunkt  Icon_cheesygrin
(09-01-2017, 15:10)Ulan schrieb: Das ist aber ein schlechtes Zeugnis, das Du hier dem deutschen Rechtssystem ausstellst.

Das muß man differenziert sehen.   Ist alles relativ.  Hängt davon ab, ob man diesseits oder jenseits des Gesetzes steht
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#12
(09-01-2017, 17:15)Sinai schrieb:
(09-01-2017, 15:10)Ulan schrieb: Das ist aber ein schlechtes Zeugnis, das Du hier dem deutschen Rechtssystem ausstellst.

Das muß man differenziert sehen.   Ist alles relativ.  Hängt davon ab, ob man diesseits oder jenseits des Gesetzes steht

Das ist eine sehr naive Einstellung. Dir fallen mal wieder die Differenzierungen schwer. Der Rechtsstaat sollte dann taetig werden, wenn ein Gesetz ueberschritten wird. Was Du forderst, ist, dass die Justiz dann durchgreift, wenn einem Polizisten oder Staatsanwalt Deine Nase nicht passt. Da kann ich fuer Dich persoenlich nur hoffen, dass Du nie an einen Polizisten geraetst, der Dich nicht mag und eine aehnlich lose Einstellung zum Gesetz hat wie Du.

Dahinter steckt auch die Milchmaedchenrechnung, dass Dich persoenlich so eine ungerechte Behandlung ja nie treffen wuerde; denn Du bist ja unbescholten und haeltst Dich an das Gesetz. Und Polizei und Staatsanwaltschaft haben natuerlich auch uebersinnliche Faehigkeiten, die sie das sofort erkennen lassen.

Und Du wuerdest natuerlich auch nie Geschichten erfinden und Details ein wenig zu Deinen Gunsten umdrehen; und das wuerde auch nie im Prozess herauskommen und alleine so schon Deinen Glaubwuerdigkeit erschuettern.
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#13
(09-01-2017, 18:10)Ulan schrieb: Und Du wuerdest natuerlich auch nie Geschichten erfinden und Details ein wenig zu Deinen Gunsten umdrehen; und das wuerde auch nie im Prozess herauskommen und alleine so schon Deinen Glaubwuerdigkeit erschuettern.


Wenn einer bei der Behörde unwahre Angaben macht und dies dann beim Prozeß anhand Details  ("war eine Zeder oder eine Eiche bei Susanna
im Bade"; siehe Daniel 13:1-64)  auffliegt, so ist natürlich die Glaubwürdigkeit des Zeugen erschüttert - und das ist gut so!
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#14
(09-01-2017, 18:49)Sinai schrieb: Wenn einer bei der Behörde unwahre Angaben macht und dies dann beim Prozeß anhand Details  ("war eine Zeder oder eine Eiche bei Susanna
im Bade"; siehe Daniel 13:1-64)  auffliegt, so ist natürlich die Glaubwürdigkeit des Zeugen erschüttert - und das ist gut so!

Interessante Antwort, wenn man beachtet, dass das Szenario, auf das Du hier reagierst, das war, dass Du selbst ein paar nicht ganz zutreffende Angaben machst in einer Befragung, bei der Du selbst der Verdaechtigte bist. Und wenn Deine Glaubwuerdigkeit dann erschuettert ist, nuetzt es Dir auch nichts mehr, wenn Du unschuldig bist und trotzdem bei Aussage gegen Aussage verurteilt wirst; was dann, Deiner Aussage nach, auch gut so ist!

Das bringt mich zum Ausgangspunkt zurueck: viele Befragte machen in der Aufregung nicht zutreffende Angaben, und zwar auch Leute, die sonst eher weniger zu Flunkereien neigen; daher der allgemeine Rat, keine Fragen zu beantworten, da das sich spaeter raechen kann.
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#15
(09-01-2017, 17:06)Sinai schrieb: Der Staatsanwalt stellt hier wegen "Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr" bei Gericht den Antrag auf

So, wie du dir das zusammenspinnst, funktioniert die Rechtspflege in Österreich oder Deutschland nicht.

Die Verweigerung einer Aussage bei polizeilicher Befragung kommt ins Protokoll. Deswegen kommt in niemand in Untersuchungshaft. Es muss schon jemand dringend verdächtig sein, eine entsprechende Straftat begangen zu haben. Zusätzlich müssen noch Haftgründe vorliegen.

Auch die Aussageverweigerung eines Beschuldigten vor dem mit der Untersuchung betrauten Staatsanwalt hat keine unmittelbaren Folgen. Auch das kommt zunächst einmal ins Protokoll. Wie eine solche Aussageverweigerung, wenn sie vor Gericht aufrecht erhalten wird, rechtlich zu bewerten ist, obliegt der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.
MfG B.
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