02-08-2017, 16:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-08-2017, 16:19 von Kreutzberg.)
Werte Forenfreunde und Forenteilnehmer,
... ein bisheriges Reizthema besteht in der Zulassung von sog. "nicht passgenauen" Bewerbern in öffentlichen Ausschreibungen beider konfessionellen Großkirchen. Dabei ist für mich insbesondere nach wie vor unverständlich weshalb gerade in Zeiten der Ökomene evangelische Bewerber in Katholischen Einrichtungen (nicht !!!) arbeiten dürfen und umgekehrt.
Da insbesondere bei Stellenbesetzungen ja eigentlich die Qualifizierung im Vordergrund stehen sollte, müsste eigentlich die Konfession nur bei exakter gleicher Bewerber-Referenzen den Ausschlag geben.
Allerdings hatte mir auch jemand gesagt, dass inzw. die Konfessionsvorgabe in Stellenausschreibungen immer häufiger nicht als K-O-Kriterium verstanden wird. Das wäre mir jedoch von der Bewerbungspraxis her vollkommen neu sonst würde das aus der Anforderungsbeschreibung ja auch deutlich hervorgehen.
... ein bisheriges Reizthema besteht in der Zulassung von sog. "nicht passgenauen" Bewerbern in öffentlichen Ausschreibungen beider konfessionellen Großkirchen. Dabei ist für mich insbesondere nach wie vor unverständlich weshalb gerade in Zeiten der Ökomene evangelische Bewerber in Katholischen Einrichtungen (nicht !!!) arbeiten dürfen und umgekehrt.
Da insbesondere bei Stellenbesetzungen ja eigentlich die Qualifizierung im Vordergrund stehen sollte, müsste eigentlich die Konfession nur bei exakter gleicher Bewerber-Referenzen den Ausschlag geben.
Allerdings hatte mir auch jemand gesagt, dass inzw. die Konfessionsvorgabe in Stellenausschreibungen immer häufiger nicht als K-O-Kriterium verstanden wird. Das wäre mir jedoch von der Bewerbungspraxis her vollkommen neu sonst würde das aus der Anforderungsbeschreibung ja auch deutlich hervorgehen.